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Kretschmer zum Thema Wolf: Es braucht eine Gesetzesänderung

Sachsen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen angesichts der zunehmenden Ausbreitung der Wolfspopulation in zahlreichen Regionen Deutschlands dringenden Handlungsbedarf auf Seiten der Europäischen Union und der Bundesregierung.
Der Vorschlag für Schnellabschüsse sieht vor, dass in Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen Abschussgenehmigungen schneller erteilt werden können.

Der Vorschlag für Schnellabschüsse sieht vor, dass in Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen Abschussgenehmigungen schneller erteilt werden können.

Bild: Pixabay

In einem am Freitag (13. Oktober 2023) verabschiedeten Beschluss der 16 Länder, der von Niedersachsen und Sachsen eingebracht worden war, heißt es, die bisherigen Rechtsgrundlagen für Regionen mit Wolfsproblemen seien »nicht mehr hinreichend«. Verwiesen wurde dabei auf allgemein große Sorgen in der Bevölkerung und massiven Unmut bei Landwirten wegen getöteter Nutztiere.

 

Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte: »Die Vorschläge von Bundesumweltministerin Lemke sind ein erster Schritt gehen aber nicht weit icht hinnehmbar, dass Schäden in landwirtschaftlichen Betrieben in Gebieten mit hoher Wolfsdichte weiter zunehmen. Es braucht deshalb dringend eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, um die Ausnahmemöglichkeiten des europäischen Rechts umfassend nutzen zu können.«

 

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs bekräftigen in ihrem gemeinsamen Beschluss das Ziel, ein regional differenziertes, europarechtskonformes Bestandsmanagement zu etablieren. Dieses soll einen Abschuss von Wölfen in den Regionen praxistauglich und rechtssicher ermöglichen, in denen es trotz zumutbaren Herdenschutzes zu genug, um die bestehenden Probleme und Konflikte zu beseitigen. Eine Entnahme ohne vorherigen Nutztierschaden wird damit auch weiterhin nicht möglich. Die Realität der Wolfspopulation hat sich in den letzten Jahren massiv geändert. Es ist nNutztierrissen kommt. Dazu soll ein System entwickelt werden, das die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten regional berücksichtigt.

 

Um auf Bundesebene die Handlungsmöglichkeiten zu verbessern, pochen die Länder auf Klarstellungen im Bundesnaturschutzgesetz, um die begrenzte Entnahme, also den Abschuss, zu vereinfachen. Die Bundesregierung müsse die Bestimmungen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie vollständig in nationales Recht umsetzen. »Die europäischen Ausnahmeregelungen lassen es zu, unter strenger Kontrolle selektiv und in beschränktem Ausmaß Wölfe zu entnehmen, um Konfliktsituationen steuern zu können, die durch die zurzeit in Deutschland geltenden Ausnahmeregelungen nicht zielführend gelöst werden können.«

 

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten zudem kurzfristig auch bundeseinheitliche Klärungen der aktuellen Verwaltungspraxis für notwendig, um im Fall von Problemwölfen leichter, praktikabler und rechtssicher reagieren zu können.

 

Umweltministerin schlägt »Schnell-abschüsse« vor

 

Umweltministerin Steffi Lemke hatte ihre Vorschläge zum Umgang mit dem Wolf am 12. Oktober in Berlin vorgestellt. Demnach sollen künftig in Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen Schnellabschüsse genehmigt werden können. „Der Vorschlag für Schnellabschüsse sieht vor, dass in Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen Abschussgenehmigungen schneller erteilt werden können, weil nicht mehr das Ergebnis eines DNA-Tests abgewartet werden muss. Sobald es einen Wolfsübergriff auf Weidetiere in Gebieten mit erhöhtem Rissvorkommen gibt, die durch Herdenschutzmaßnahmen zumutbar gesichert waren, kann nach Erhalt der Abschussgenehmigung 21 Tage lang im Umkreis von 1.000 Metern um die Weide ein Wolf geschossen werden“, teil das Umweltministerium mit. Eine DNA-Analyse wird trotzdem durchgeführt, um im weiteren Verlauf zu klären, ob der den Riss verursachende Wolf getroffen wurde. Beschlossen werden könnten die neuen Bestimmungen in der Umweltministerkonferenz Ende November.


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