

„Der auf zwölf Jahre angelegte Vertrag schafft klare Randbedingungen für die rund 750 Görlitzer Angelfreunde, zu denen noch weitere rund 500 Angler aus dem Umfeld dazu kommen, und den Eigentümer des Bergbaufolgesees zur fischereilichen Nutzung des noch jungen Gewässers,“ betonte LMBV-Abteilungsleiter Umweltschutz und Rekultivierung, Volkmar Zarach. „Wichtig für die LMBV ist auch die Zusage des Verbandes, einen hauptberuflichen Fischer für die Gewässerhege des 955 Hektar großen Sees einzubinden.“ „Die sächsischen Wirtschafts- sowie Umweltministerien waren eng in die Vertragserarbeitung zur Verpachtung des Fischereiausübungsrechtes an dem Gewässer „Berzdorfer See“ zum Zwecke der binnenfischereilichen Nutzung eingebunden, da das künstliche Gewässer langfristig von der LMBV auf den Freistaat Sachsen überführt werden soll,“ ergänzte LMBV-Abteilungsleiter Flächenmanagement Lausitz, Jörg Lietzke. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung weist die Wasserqualität des Berzdorfer Sees einen pH-Wert von ca. 8,7 auf. Die Sichttiefe des Sees schwankt zwischen 3,4 bis 8 Metern. In Anlehnung an die fischereiliche Seenklassifizierung der natürlichen norddeutschen Seen kann die Morphometrie, Schichtung, Trophie und Fischnährtiergrundlage des Berzdorfer Sees mit dem Maränensee Typ I verglichen werden. Der Fischbestand setzt sich im Wesentlichen aus Kleine Maräne, Großmaräne, Hecht, Barsch, Aal, Schlei, Plötze, Rotfeder und evtl. auch Zander zusammen. Der AVE verpflichtet sich, eigene Besatzmaßnahmen an diesen Fischarten zu orientieren. Das Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow, das im Vorfeld der Verpachtung den See fischereilich untersucht, eingestuft und bewertet hat, geht davon aus, dass im Bergbaufolgesee sogar die Voraussetzungen für das Ansiedeln der in Sachsen bisher noch nicht erfolgreich angesiedelten Fischarten Seeforelle und Seesaibling gegeben sind. „Nun ist es geschafft! Für den Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden ist solch eine Mammutaufgabe, die aus der fischereilichen Bewirtschaftung eines solchen Großgewässers erwächst, nicht neu“, so Präsident Udo Witschas. Der Verband hat bereits mit Tagebaurestgewässern wie dem Bärwalder See, dem Dreiweiberner See, dem Silbersee Lohsa und dem Knappensee jahrelange Erfahrung bei der fischereilichen Bewirtschaftung und den damit verbundenen Aufgaben. Der ostsächsische Dachverband der organisierten Angler vereint mehr als 16.000 Angler in derzeit 223 Mitgliedsvereinen, davon allein über 1.500 Angler im unmittelbaren Bereich Görlitz. Er ist eines von drei Mitgliedern im über 41.000 Mitglieder starken Landesverbandes Sächsischer Angler. „Die Mitglieder des gemeinnützigen Verbandes haben es sich zur Aufgabe gemacht, Hege- und Pflegemaßnahmen an den heimischen Gewässern durchzuführen und das sozialverträgliche Angeln für eine breite Masse zu praktizieren und zugänglich zu erhalten, was der einheimischen Bevölkerung und ebenso dem Tourismus entgegenkommt“, so AVE-Geschäftsführer René Häse. „Doch bis das Angeln losgehen kann, wird es noch ein wenig dauern. Durch den AVE muss nun ein Hegeplan erstellt werden, der durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie – Referat Fischerei genehmigt werden muss, “ betont AVE- Präsident Udo Witschas. Ebenso sieht der Vertrag vor, dass ein einheimischer Berufsfischer oder Fischereibetrieb durch Unterverpachtung an der Bewirtschaftung des Gewässers zu beteiligen ist. „Insbesondere für die Hege des Leitfisches Kleine Maräne, die nicht gezielt durch den Angler befischt werden kann, ist dies eine Grundvoraussetzung für die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Schlussendlich muss die Beschilderung vor Ort durch die bereits ins Leben gerufene Hege- und Pflegegemeinschaft Berzdorfer See auf Grundlage des Vertrages vorgenommen werden, “ ergänzt AVE-Geschäftsführer René Häse. Dann gilt es nur noch, die Beangelungs-Regelungen durch den AVE in geeigneter Form zu veröffentlichen und das Angeln auf dieser Grundlage freizugeben. „Die Voraussetzungen sind mit dem Vertrag nun erfüllt und die Vision auf ein baldiges Angeln am Berzdorfer See rückt damit in unmittelbare, greifbare Nähe“, so der Vertreter des Freistaates Sachsen, Holger Heymann.