

Die entsprechende Verordnung ist am 1. Mai in Kraft getreten und gilt nun bis einschließlich 30. April 2027. Ziel des Alkoholkonsumverbots ist es, die Aufenthaltsqualität im zentralen Stadtbereich - insbesondere in der Nähe von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche - zu erhöhen und das Sicherheitsempfinden zu stärken. Kernpunkte der Regelung:
- Geltungsbereich: Boulevard, Rosa-Luxemburg-Straße 5 bis 26 sowie Bereich um den Springbrunnen
- Zeitraum: Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr
- Verboten: Konsum und Mitführen alkoholischer Getränke mit dem Zweck des Konsums
- Ausnahmen: Möglich auf Antrag bei der Oberbürgermeisterin
- Bußgelder: Zwischen 5 Euro und 5.000 Euro
Weitere Informationen zur Verordnung und zum Geltungsbereich sind auf der städtischen Website als PDF verfügbar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt.