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PM/has

Kontrovers diskutiert und jetzt beschlossen

Der Bautzener Stadtrat hat mehrheitlich die Abschaffung der 1994 eingeführten Straßenbaubeitragssatzung beschlossen. Die bisher gültige Satzung tritt zum 1. Januar 2016 außer Kraft. Dennoch können Grundstückseigentümer auch in den kommenden Jahren noch Beitragsbescheide für abgeschlossene Baumaßnahmen erhalten.
Bautzener Grundstückseigentümer brauchen keine Straßenausbaubeiträge für Baumaßnahmen zahlen, die 2016 beginnen. Foto: Tietz

Bautzener Grundstückseigentümer brauchen keine Straßenausbaubeiträge für Baumaßnahmen zahlen, die 2016 beginnen. Foto: Tietz

Die Stadt Bautzen erhebt ab dem 1. Januar 2016 keine Straßenausbaubeiträge mehr

Was bedeutet die Abschaffung der Satzung konkret? Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen. Warum wurde die Satzung überhaupt abgeschafft? Die Satzung zur Erhebung von Straßenbauausbaubeiträgen wurde 1994 eingeführt. Ihre Abschaffung wurde bereits seit einigen Jahren von mehreren Fraktionen im Stadtrat gefordert. Seit der Änderung der Satzung Anfang 2014 mussten Grundstückseigentümer weniger zahlen. Im Oktober 2014 hatten mehrere Stadtratsfraktionen die Erarbeitung einer Satzung zur Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung beantragt.Die Gegner der Straßenbausatzung argumentieren vor allem, dass die Satzung ungerecht sei, da eine kleine Zahl von Grundstückseigentümern für den Ausbau von Straßen zahlen müsste, die von allen Bautzenern genutzt werden. Die Befürworter der Satzung sehen die Eigentümer in der Pflicht, da die Grundstücke mit dem Ausbau von Straßen an Wert gewinnen würden. Zudem würden die fehlenden Einnahmen aus der Satzung den finanziellen Spielraum der Stadt zu sehr beschneiden. Für den Antrag zur Erarbeitung einer Abschaffungssatzung fand sich im Dezember 2014 dann eine Mehrheit im Stadtrat. Die nun erarbeitete Satzung wurde vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen. Die Straßenbaubeitragssatzung tritt damit zum 1. Januar 2016 außer Kraft. Welche Straßen müssen nicht mehr zahlen? Es werden keine Beiträge mehr erhoben, für Straßen bei denen die sachliche Beitragspflicht erst nach dem 31. Dezember 2015 entsteht. Die sachliche Beitragspflicht entsteht mit der Möglichkeit zur Ermittlung der beitragsfähigen Kosten, meist mit der letzten Unternehmerrechnung. Die gilt für die folgenden Straßen, deren Ausbau läuft bzw. zum Teil bis 2021 vorgesehen ist: -          Löbauer Straße / Johann-Sebastian-Bach-Straße (2. Bauabschnitt) -          Schilleranlagen 1. BA („Hammerberg“) -          Schilleranlagen 2. BA -          Oberkainaer Straße innerorts 1. BA -          Taucherstraße 1. BA 1. Teilabschnitt Lessingstraße bis Weigangstraße -          Taucherstraße 1. BA 2. Teilabschnitt Weigangstraße bis Löbauer Straße / Taucherstraße 2. BA -          August-Bebel-Straße/August-Bebel-Platz -          Richard-Wagner-Straße (Musikerviertel 3. BA) -          Schubertstraße (Musikerviertel 3. BA) -          Seminarstraße -          Siedlung Am Steinhübel 1. BA Flinzstraße -          Siedlung Am Steinhübel 2. BA Heinostraße -          Siedlung Am Steinhübel 3. BA Rietschelstraße -          Musikerviertel 4. BA Beethovenstraße -          Musikerviertel 5. BA 1. Teilabschnitt Wilhelm-von-Polenz-Straße -          Musikerviertel 5. BA 2. Teilabschnitt östlicher Teil der Mozartstraße -          Johannes-R.-Becher-Straße 1. BA Welche Straßen müssen noch auf jeden Fall zahlen? -          Dr.- Salvador- Allende Straße (Die Informationsschreiben sind bereits versandt, die Bescheide folgen noch 2015.) -          Lützowstraße -          Martin- Hoop- Straße (zwischen Paulistraße und Stieberstraße) -          Martin- Hoop- Straße (zwischen Stieberstraße und Löhrstraße) (Die Bescheide wurden bereits versandt.) -          Preuschwitzer Straße (Westtanggente bis Fabrikstraße) -          Scharnhorststraße -          Yorckstraße -          Ziegelstraße Bei welchen Straßen ist das noch fraglich? Der Stadtrat entscheidet in den Sitzungen im Oktober und November einzeln über die Kostenspaltungs- und/ oder Abschnittsbildungsbeschlüsse für die Maßnahmen entsprechend der Beschlussvorlage BV-0085/2015. Das sind die folgenden Straßen: -          Daimlerstraße -          Dr.-E.-Mucke-Straße -          Gneisenaustraße -          Großwelkaer Straße -          Lotzestraße (Rosenstr. bis Tuchmacherstr.) -          Lotzestraße (Steinstraße bis Rosenstraße) -          Martin-Hoop-Straße -          Neuteichnitzer Straße -          Paul-Neck-Straße -          Rattwitzer Straße -          Rosenstraße -          Schmoler Weg -          Siemensstraße/Zeppelinstraße -          Spittelwiesenweg -          Weigangstraße Werden bereits bezahlte Beiträge zurückgezahlt? Nein. Müssen nun gar keine Straßenbaubeiträge mehr gezahlt werden? Nein. 2015 bis voraussichtlich 2019 werden für unter Frage „Welche Straßen müssen noch auf jeden Fall zahlen?“ aufgelistete Straßen noch Beiträge erhoben und je nach Entscheidung des Stadtrates auch für aufgelistete Straßen in der Beschlussvorlage BV-0085/2015. Auf welche Einnahmen muss die Stadt nun verzichten? Entsprechend der Haushaltsplanung 2015 sollen weitere Straßen bis 2021 grundhaft ausgebaut werden. Die Höhe der Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge hätten bei rund 1,9 Millionen Euro gelegen. Wer bezahlt künftig den Straßenbau? Die Kosten für den Straßenbau werden künftig durch die Stadt finanziert bzw. wird versucht Fördermittel zu akquirieren.


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