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Carola Pönisch

Winterdienst meldet "Bereit"

Dresdens Winterdienst ist gut vorbereitet für den Fall, dass die Wintersaison 2021/22 ähnlich arbeitsreich wie der vergangene Winter wird: 41 Einsatzfahrzeuge stehen bereit, um die Straßen zu beräumen und zu streuen.
Plötzlich ist Winter: So sah es am 1. Dezember 2010 in Dresden aus. Foto/Archiv: Türpe

Plötzlich ist Winter: So sah es am 1. Dezember 2010 in Dresden aus. Foto/Archiv: Türpe

Rund 720 Kilometer des 1.400 Kilometer langen Dresdner Straßennetzes werden im Winter bei Bedarf, also bei Schneefall und Glätte, beräumt. Dazu kommen noch 215.000 Quadratmeter Gehwege, Treppen und Überwege, die schnee- und eisfrei gehalten werden müssen. Das Winterdienstnetz der Stadt umfasst dabei Routen verschiedener Dringlichkeitskategorien, wobei Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, die ÖPNV-Strecken und die Elbbrücken die höchste Stufe besitzen. Erst wenn sie geputzt sind, kommen Nebenstraße dran. Mehr Geld für freie Radwege Insgesamt stehen für diese Wintersaison 4,6 Millionen Euro bereit. Darin enthalten ist der neu hinzugekommene Anteil von 250.000 Euro für Winterdienst auf Radwegen, der in diesem Jahr auf etwa 150.000 Quadratmeter erweitert wurde. Damit können zentrale Routen, z.B. vom Industriegelände über den Bahnhof Neustadt zur Innenstadt und zur TU Dresden, erschlossen werden. Erweitert wurde die Betreuung des Elberadweges auf der Altstädter Seite von der Steinstraße bis Kreuzung Berthold-Haupt-Straße/Zschierener Elbweg. Auf der Neustädter Seite räumt der Winterdienst den Abschnitt von der Waldschlößchenbrücke bis zur Molenbrücke. Bewährt hat sich in den letzten zwei Jahren der mobile Straßenwettersensor MARWIS (Mobile Advanced Road Weather Information Sensor). Er ist an zwei Einsatzfahrzeugen verbaut und wird für Kontrollfahrten, z.B. an Brücken, genutzt. Der Sensor erfasst die Oberflächentemperatur, den Zustand der Fahrbahn (nass, trocken), die Wasserfilmhöhe und den Eisanteil und berechnet daraus den optimalen Streumitteleinsatz. Die MARWIS-Sensoren sind eine Ergänzung zu den bereits vorhandenen sechs stationären Glättemeldeanlagen in der Stadt. Eine weitere Glättemeldeanlage wird im Dezember am oberstromigen Gehweg des Blauen Wunders angebracht. Dabei handelt es sich um einen Testlauf bis zur Sanierung des Blauen Wunders. Anliegerpflichten bei Schnee und Eis
Anlieger in Dresden sind im Winter verpflichtet, montags bis sonnabends von 7 Uhr bis 20 Uhr und sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Metern, bei Bedarf breiter, von Schnee zu beräumen bzw. bei Eisglätte abzustumpfen. Dazu zählen öffentliche Gehwege, auch solche, die nicht baulich von der Straße getrennt sind, gemeinsame Geh- und Radwege, Treppen sowie Fußgängerzonen. Bei Letzteren genügen angemessen breite Streifen in der Mitte und am Rand mit mehreren Querverbindungen. Auch Straßenabläufe, Hydranten, Schaltkästen sowie Straßenkappen (für Gas und Wasser) sind freizulegen und -halten. Ebenso sind Haltestellenbereiche zu beräumen und streuen. So oft es die Sicherheit erfordert, ist die Räumung tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen. Außerdem zu beachten: Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn, sondern nur an den Gehweg- oder Fahrbahnrand geschoben werden. An Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein.
Der Einsatz von Tausalz oder schmutzenden Stoffen wie Asche ist verboten. Erlaubt sind abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Straßenkappen und Treppen benutzt werden.
Nicht zu vergessen: Gefährliche Eiszapfen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen und Gefahrenstellen durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen abzusichern. Und zum Schluss: Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen.


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