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Wasserentnahme verboten!

Dresden. Viele Dresdner Bäche und Flüsse führen zu wenig Wasser oder sind teilweise ausgetrocknet. Stark betroffen sind zum Beispiel der Gorbitzbach, die Prießnitz und der Nöthnitzbach.

Landeshauptstadt Dresden erteilt Wasserentnahmeverbot.

Landeshauptstadt Dresden erteilt Wasserentnahmeverbot.

Bild: Pixabay

Die extrem niedrigen Wasserstände werden nach den derzeitigen Wetterprognosen auch in den kommenden Wochen nicht durch Niederschläge ausgeglichen. Deshalb spricht die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Dresden, ab Donnerstag, 15. August, ein Verbot für die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet Dresden aus. Bis auf Weiteres dürfen Eigentümer/innen sowie Anlieger/innen kein Wasser aus städtischen Bächen entnehmen.

Das Verbot gilt bis einschließlich 31. Dezember 2024. Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, können diese als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro.

Nicht betroffen vom Verbot sind Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die Bundeswasserstraße Elbe ist generell ausgenommen.

Zudem gilt das Verbot des Schöpfens mit Handgefäßen nicht an Lockwitzbach und Weißeritz. Der Lockwitzbach und die Vereinigte Weißeritz haben größere Einzugsgebiete und führen zwar auch Niedrigwasser, jedoch ist die abgeführte Niedrigwassermenge im Vergleich zu den städtischen Bächen auch in Trockenzeiten größer.

Eine Beschränkung der Grundwasserbenutzung muss derzeit noch nicht ausgesprochen werden. Die Grundwasserstände an den Mess-Stellen liegen aktuell im Durchschnitt bei etwa 20 Zentimetern unter dem Monatsmittel der letzten 15 Jahre. Das entspricht einer normalen Schwankung.

Fragen beantwortet das Umweltamt per E-Mail an: umwelt.recht1@dresden.de

Weitere Informationen unter: www.dresden.de/oberflaechenwasser


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