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Straßenbahnsperrung an der Bautzener Straße

Zur Umsetzung eines Fahrleitungsmastes an der Kreuzung Bautzner Straße/Rothenburger Straße kommt es von Sonntag, 9. Oktober, 15 Uhr, bis Montag, 10. Oktober, 3 Uhr, zu Veränderungen im Straßenbahnverkehr. Darüber informiert Falk Lösch, Pressesprecher der Dresdner Verkehrsbetriebe AG.
Foto: silencefoto/fotolia.com

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Dafür seien folgende Umleitungen erforderlich: • Sonntag, 9. Oktober, von 15 Uhr bis Mitternacht: Linie 6: Umleitung zwischen Bautzner-/Rothenburger Straße und Anton-/Leipziger Straße über Görlitzer Straße, Bischofsweg, Fritz-Reuter-Straße-Großenhainer Straße und Bahnhof Neustadt. Linie 11: Verkehrt planmäßig nur zwischen Zschertnitz und Albertplatz (weiter als „12“ über Carolabrücke nach Leutewitz). Ab Bahnhof Neustadt über Albertplatz fahren Ersatzbusse als EV11 bis Bühlau. Linie 12: Verkehrt von Leutewitz über Postplatz, Pirnaischer Platz und Carolabrücke zum Albertplatz (weiter als „11“ über Bahnhof Neustadt nach Zschertnitz). Zwischen Bahnhof Neustadt, Albertplatz und Sachsenallee fahren ebenfalls Ersatzbusse als EV6/12.       • Montag früh von Mitternacht bis 3 Uhr: Linie 6: Erhält eine geteilte Linienführung von Niedersedlitz bis Rosa-Luxemburg-Platz und von Wölfnitz bis zum Albertplatz. Linie 11: Verkehrt planmäßig nur zwischen Zschertnitz und Albertplatz. Ab Bahnhof Neustadt über Albertplatz fahren Ersatzbusse als EV11 bis Bühlau. Linie 12: Verkehrt von Leutewitz über Postplatz, Pirnaischer Platz und Carolabrücke zum Albertplatz. Zwischen Bahnhof Neustadt, Albertplatz und Sachsenallee fahren Ersatzbusse als EV6/12. Linie 13: Verkehrt planmäßig nur zwischen Prohlis und Rosa-Luxemburg-Platz. Linie 43: Fährt zusätzlich als Ergänzung zur „13“ zwischen Kaditz und der Haltestelle Görlitzer Straße.  Grund für die Einschränkungen des Straßenbahnverkehrs am Sonntagnachmittag und in der Nacht zum Montag sei die Versetzung eines zentralen Mastes, der im Kreuzungsbereich zur Aufhängung der Fahrleitungsanlagen für den Straßenbahnbetrieb diene. Die Veränderung des Maststandortes sei Voraussetzung für die geplante Erweiterung beziehungsweise Veränderung der vorhandenen Radverkehrsanlagen im Kreuzungsbereich durch das Straßen- und Tiefbauamt Dresden.


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