

Zum 1. Januar 2025 erscheint turnusgemäß der neue Dresdner Mietspiegel. Dafür werden ab März rund 7.000 Dresdner zu Kosten und Ausstattung ihrer Wohnung befragt. Die Mieter werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt und sind gesetzlich verpflichtet, an der etwa 30-minütigen Befragung teilzunehmen.
Hierbei werden Daten zu Wohnkosten, Art und Größe sowie zur Ausstattung der Wohnung erhoben. Bei letzterem gilt es beispielsweise, Fragen zu Fußbodenbelägen, Badausstattung und Balkon zu beantworten. Anhand des aktuellen Mietvertrages und der letzten Nebenkostenabrechnung sollten sich die Fragen mühelos beantworten lassen. Wenn bestimmte Maßnahmen – wie etwa energetische Sanierungen – nicht bekannt sind, sollten der Vermieter oder andere Mieter im Haus konsultiert werden.
Die Mietspiegelbefragung wird bis Ende Mai durchgeführt und erfolgt in zwei Schritten. Zunächst erhalten die ausgewählten Bürger von der Stadtverwaltung einen Informationsbrief, der auf die Teilnahmepflicht aufmerksam macht und Details zum Ablauf erklärt. Etwa zwei Wochen später verschickt dann das mit der Mietspiegelbefragung beauftragte Unternehmen, das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH, den Fragebogen an die ausgewählten Mieter. Dieser kann entweder online oder per Fragebogen beantwortet werden – dafür liegt ein frankierter Rückumschlag bei.
Mieter, die Schwierigkeiten bei der Ausfüllung des Fragebogens haben, können sich von der Stadtverwaltung unterstützen lassen. Fragen zur Auskunftspflicht und zur Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens beantwortet das Sozialamt unter Tel. 0351 / 4884902 oder per Mail an mietspiegel@dresden.de. Die Hotline ist vom 4. bis 15. März, montags bis freitags, 8 bis 18 Uhr, erreichbar.
Fragen rund um die Mietspiegelbefragung beantwortet auch das ALP Institut unter Tel. 040 / 334647655 oder per Mail an mieten@alp-institut.de. Diese Hotline ist vom 18. März bis 31. Mai, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, geschalten.
Infos zum Mietspiegel und zur Datenerhebung: www.dresden.de/mietspiegel