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Hotel Bellevue: Veranstaltung findet statt

Dresden. Ohne Genehmigung ist im Garten des Hotels Bellevue ein großes Zelt aufgebaut worden - der Betreiber muss Schäden im Nachgang beseitigen und ein Bußgeld zahlen.

Das Hotel muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

Das Hotel muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

Bild: Männel

Ohne Genehmigung und entgegen einer durch die Landeshauptstadt Dresden verhängten Baueinstellungsverfügung hat das Bilderberg Bellevue Hotel Dresden in den vergangenen Tagen in seinem denkmalgeschützten Garten ein großes Zelt aufbauen lassen und dabei Schäden verursacht. Am 9. Juli fand deshalb ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern der Landeshauptstadt Dresden und der Landesdirektion Sachsen als Unterer und Oberer Denkmalschutzbehörde sowie der Geschäftsführung des Hotels zur Klärung des weiteren Vorgehens statt.

Im Ergebnis wurde sich darauf verständigt, behördlicherseits keine Nutzungsuntersagung auszusprechen. Das geplante Firmen-Event, das in dem Zelt durchgeführt werden soll, darf damit stattfinden. Der Rückbau der Anlage ab 15. Juli muss allerdings fachgutachtlich begleitet werden. Das landschaftsgärtnerische Fachgutachten, welches das Amt für Kultur und Denkmalschutz auf Kosten des Hotels als Bauherrn beauftragt, bildet im Anschluss die Grundlage für die Beseitigung der Schäden bzw. Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Der Bauherr hat sich gegenüber den Denkmalschutzbehörden verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit der Schadenregulierung anfallenden Kosten zu tragen. Details sollen in Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen dem Bauherrn und der Landeshauptstadt Dresden geregelt werden.

Darüber hinaus wurde das Hotel erneut darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Vorgang um eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes handelt, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Die Verhängung eines Bußgeldes wurde seitens der Vertreter der Denkmalschutzbehörden bereits mit dem Bescheid vom 5. Juli sowie im gestrigen Vor-Ort-Termin angekündigt.


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