Die "Initiative Verkehrswende Dresden" kann ihre geplante Fahrrad-Demo am 10. Oktober auf einem Teilstück der A4 durchführen. Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden. Die Aktion richtet sich gegen den geplanten Ausbau der Autobahn.
Die Initiatoren hatten die Fahrrad-Demo ursprünglich bei der Versammlungsbehörde angemeldet. Die Stadt Dresden gab der Initiative daraufhin aber eine andere Streckenführung vor, und zwar "nur" in der Nähe der Autobahn. Im Kern wurde das damit begründet, dass man die Autobahn hätte in beide Richtungen sperren müssen, um "Gafferunfällen" vorzubeugen. Ferner gab es Befürchtungen, es könne aufgrund von Staus zu Auffahrunfällen kommen. Daraufhin zog die Initiative vor das Verwaltungsgericht - mit Erfolg.
Autobahn ja, aber...
Laut Beschluss vom 6. Oktober 2021 (Az.: 6 L 755/21) darf die Autobahn für den Fahrradkorso genutzt werden, allerdings unter Auflagen:
- Der Beginn der Kundgebung am Bahnhof Neustadt wurde um vier Stunden auf 8 Uhr vorverlegt, damit die Teilnehmer den Autobahnabschnitt vor der Soßzeit passieren können
- Aus dem selben Grund wurde die Zwischenkundgebung von der Autobahnauffahrt Dresden-Flughafen zur Autobahnabfahrt Dresden-Hellerau verlegt. Zugleich werde damit ein zumindest zeitweises Befahren der Zu- und Abfahrten an der Autobahnanschlussstelle Dresden-Flughafen gewährleistet.
- Zudem dürfen laut Verwaltungsgericht nur Kinder im Alter von über 10 Jahren über die Autobahn radeln
- Ferner muss der Verkehr aus Richtung Berlin und Görlitz während der Demo zweispurig links mit reduzierter Geshwindigkeit vorbeigführt werden.
- Der Aufzug darf nur die äußerst rechte Spur (das ist der Beschleunigungsstreifen der Auffahrt Dresden-Flughafen bzw. Ausfädelungsstreifen der Abfahrt Dresden Hellerau) benutzen, damit genügend Platz für Sicherungsmaßnahmen der Polizei bleibt.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Belastungen der Autofahrer zu eben jener Zeit vergleichbar mit denen einer Autobahnbaustelle seien.
Autobahn als neuer Versammlungsort?
Laura Rischke von Verkehrswende Dresden erklärte: „Im Zeitalter der Klimakrise wird es höchste Zeit, dass die Infrastruktur so umgebaut wird, dass klimaneutraler Verkehr möglich wird. Der Autoverkehr hat mit Abstand die höchsten Umweltauswirkungen. Deshalb müssen die Alternativen, also im Fall der A4 vor allem die Bahnstrecke Dresden-Görlitz, schnell ausgebaut werden. Auf dem Land muss es eine bessere Versorgung geben, damit die Wege nicht so weit sind und mehr Ziele auch zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar werden.“
„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden, eine Fahraddemo auf der A4 zuzulassen, kann durchaus als bahnbrechend bezeichnet werden. Das Verwaltungsgericht schließt sich damit der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs an, der im Juni dieses Jahres bereits eine Fahrraddemo auf der A7 bei Fulda genehmigt hatte. Damit verfestigt sich die Rechtsprechung, dass Autobahnen nicht per se als Versammlungsort ausscheiden und die notwendige Abwägung zwischen der Versammlungsfreiheit und der Sicherheit des Straßenverkehrs nicht zwangsläufig zulasten der Versammlungsfreiheit ausfallen muss“, fügte Wolf-Georg Winkler, Rechtsanwalt und Prozessbevollmächtigter der Verkehrswende Dresden hinzu.