

Nach amtlicher Feststellung von Amerikanischer Faulbrut in Dresden-Briesnitz und Dresden-Trachenberge wurden zwei Sperrbezirke gebildet (siehe Karten im Anhang). Für alle Imker im Sperrgebiet gilt:
1. Alle Bienenvölker und Bienenstände sind umgehend amtlich auf Faulbrut zu untersuchen. Alle Imker in den Sperrgebieten haben sich unverzüglich im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden zu melden, Telefon (03 51) 4 05 05 11, soweit dies nicht bereits geschehen ist.
Die Untersuchungen werden in Abhängigkeit vom Ergebnis der 1. Untersuchung frühestens nach zwei Monaten, spätestens nach neun Monaten wiederholt.
2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wachsabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an Wachs verarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden. Dies gilt gleichfalls nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist. Honig aus den Bienenvölkern ist für den menschlichen Verzehr ohne Einschränkungen verkehrsfähig.
4. Bienenvölker dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. Die angeordneten Schutzmaßnahmen werden erst nach Abschluss der Untersuchungen durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden aufgehoben. Die dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bekannten Imker in den Sperrbezirken werden einzeln angeschrieben und es wird ihnen mitgeteilt, welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig sind. (pm)
Update 17:00
Wie die Stadtverwaltung gerade informiert, ist die Faulbrut auch in Dresden-Briesnitz II und Dresden-Bühlau/Weißer Hirsch festgestellt worden.