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Verwaltungsstrukturreform: Landkreise fordern Nachbesserung

Die Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz (OSL) haben zur geplanten Umsetzung der Verwaltungsstrukturreform 2019 der Landesregierung Brandenburg ein gemeinsames Positionspapier verfasst. Darüber informiert Marlen Weser, OSL-Sprecherin.
Foto: Archiv/sts

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Reformziele der Landesregierung mit der Verwaltungsstrukturreform 2019 seien gemäß dem vom Landtag bestätigten Leitbild die Erhaltung und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sowie die Sicherung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen. Mit den Reformzielen eng verbunden seien dabei: - Gewährleistung der Entwicklungs- und Planungsfähigkeit der Landkreise, - Ausgleich struktureller Unterschiede insbesondere in Bezug auf die fiskalische Ausgleichsfähigkeit der Landkreise, - Orts- und Bürgernähe, - Teilhabe und - Identität. Mit dem Vorschlag des Innenministeriums für Südbrandenburg zur Bildung eines neuen Landkreises aus den Gebieten der bisherigen Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße unter Einkreisung der bisher kreisfreien Stadt Cottbus werden die von der Landesregierung im Leitbild formulierten Zielsetzungen der Verwaltungsstrukturreform verfehlt, heißt es. Orts- und Bürgernähe, Teilhabe und Identifikation ehrenamtlicher Kreistagsabgeordneter und seiner Ausschüsse für eine gelingende Aufgabenerfüllung werde in solch einem Konstrukt nicht umsetzbar sein. Die Realisierung dieses Vorschlags erscheine daher nicht zumutbar, verfassungsrechtlich höchst bedenklich und eröffne – gerade unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit Gebietsreformen in anderen Bundesländern – auch perspektivisch keinerlei Einsparpotentiale. In Bezug auf den Vorschlag des Innenministeriums zur Kreisgebietsreform fordern die Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz daher: - Den Erhalt der Kreisfreiheit der Stadt Cottbus als zweitgrößte Stadt Brandenburgs insbesondere aufgrund der herausragenden Bedeutung als Oberzentrum für Südbrandenburg - Konkrete Darstellung der Finanzausstattung des zu bildenden Landkreises - Gestaltung eines Lastenausgleichs wegen nicht leitbildgerechter Umsetzung des Sektoralkreisprinzipes - Konsequente Umsetzung einer weitgehenden Funktionalreform, die keinerlei Ausnahmen bei der Aufgabenübertragung für kreisangehörige Gemeinden beinhaltet - Änderung des Brandenburgischen Sparkassengesetzes zum Erhalt der regionalen Sparkassen - verpflichtender Maßnahmenkatalog des Landes für den Ausbau der Infrastruktur für die nächsten zehn (15/20/25) Jahre, ohne Belastung für den Haushalt des zu bildenden Landkreises - Erhalt der Verwaltungsstandorte ehemaliger Kreisstädte als Nebenstellen der neuen Kreisstadt auf Dauer. Finanzieller Ausgleich für den Verlust des Kreissitzes an die ehemaligen Kreisstädte für die Dauer von 10 Jahren, mit einer Million beginnend, jedes weitere Jahr sich verringernd um Hunderttausend Euro. - Wahrung des Charakters künftiger Landkreise als kommunale Gebietskörperschaften zur Erledigung der Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft in Selbstverwaltung sowie Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit der Abgeordneten der Kreistage (PM)


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