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Schulsporthallen bleiben geschlossen

Foto: Marino Bobetic/unsplash

Foto: Marino Bobetic/unsplash

Die Stadt Senftenberg musste sich entscheiden, die Schulsporthallen und schulischen Außensportanlagen vor Beginn der Schulferien am 24. Juni nicht wieder für die Vereinsnutzung zu öffnen. Darüber informierten Bürgermeister Andreas Fredrich und Amtsleiter Falk Peschel am Mittwoch im Ausschuss Soziales Bildung, Kultur und Sport. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Umstand, dass für die Nutzung der insgesamt sechs Schulsporthallen durch die Stadt Reinigungs- und Hygienekonzepte festgeschrieben werden müssten, für deren Umsetzung die Stadt in der Verantwortung steht. Vor jedem Nutzerwechsel müssten demzufolge die Hallen gereinigt werden, unabhängig davon, wie lange dort Sport getrieben wurde, also auch nach einer Nutzung von beispielsweise nur einer Stunde. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt wären in der Pflicht dies zu überwachen. Aufgrund der Nutzungszeiten bis zum Teil 22 Uhr kann dies nicht gewährleistet werden. Zudem wäre ohnehin nur die Ausübung so genannter kontaktloser Sportarten zulässig, beispielsweise Tischtennis. Darüber hinaus würden die Schulsporthallen mit Beginn der Schulferien am 24. Juni ohnehin wieder geschlossen. Es handelt sich also lediglich um einen Zeitraum von dreieinhalb Wochen, in dem die Schulsportanlagen durch Dritte genutzt werden könnten. Laut einer neuen Fassung der Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie wäre die Nutzung durch Dritte beziehungsweise durch Vereine theoretisch wieder möglich. Die Stadt Senftenberg hofft vor diesem Hintergrund auf Verständnis in der Bevölkerung und insbesondere bei den betroffenen Vereinen. »Der Gesundheitsschutz hat stets höchste Priorität«, erklärt Bürgermeister Andreas Fredrich. Bei der Entscheidung gehe es zudem darum, die Verhältnismäßigkeit von Nutzen, Zeit und Aufwand zu berücksichtigen. Aufgrund der nicht in Anspruch genommenen Nutzungstage seit dem 17. März 2020 bis zum 24. Juni 2020 (Schuljahresende) werden die Nutzungsgebühren neu berechnet und gegebenenfalls bereits gezahlte Nutzungsgebühren zurückerstattet. Dies soll spätestens nach Schuljahresende erfolgen.


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