Seitenlogo
sst

Bienenseuche: Weitere Ausbrüche von Amerikanischer Faulbrut

Im Kreisgebiet Dahme-Spreewald gibt es weitere Ausbrüche der Amerikanischen Faulbrut (AFB). Das Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft hat die von Imkern gefürchtete Tierseuche in drei weiteren Bienenständen nahe den bereits geltenden Sperrbezirken um Egsdorf und Zöllmersdorf amtlich festgestellt, berichtet Bernhard Schulz, Pressereferent des Landkreises Dahme-Spreewald (LDS).
Foto: fotolia

Foto: fotolia

Es handele sich bei der Bienenseuche um eine bakterielle Brutkrankheit der Honigbienen, die aufgrund ihrer hohen Ansteckungsgefahr anzeigepflichtig und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zu bekämpfen sei. So sei ein neuer Sperrbezirk mit einem Durchmesser von rund zwölf Kilometern um Luckau und Heideblick eingerichtet worden.

Um weiteren Erkrankungsfällen vorzubeugen, sind die beiden bestehenden Sperrbezirke angepasst und zu einem größeren Restriktionsgebiet zusammengefasst worden. Im nun verfügten größeren Sperrbezirk ‚Heideblick–Luckau‘ werden gegenwärtig alle Bienenvölker amtlich beprobt“, erklärt Amtstierärztin Dr. Jana Guth.
Der erweiterte Sperrbezirk Heideblick-Luckau schließe folgende Ortschaften ein: Garrenchen, Egsdorf, Luckau, Wittmannsdorf, Zöllmersdorf, Pelkwitz, Gießmannsdorf, Wierigsdorf, Görlsdorf, Goßmar, Bornsdorf, Freesdorf, Cahnsdorf, Schlabendorf, Bergen, Riedebeck, Beesdau, Presenchen, Frankendorf, Stiebsdorf und Wanninchen. Betroffen seien in diesem Areal mindestens 28 Imker mit insgesamt 298 Völkern. Die Allgemeinverfügung und eine Übersichtskarte sind auf der Homepage des Landkreises (Bereich Veterinärwesen) unter www.dahme-spreewald.info eingestellt. Die verfügte Sperre hält mindestens zwei Monate an und gilt bis auf Widerruf, heißt es. Die Aufhebung sei erst möglich, wenn erneute Untersuchungen keine weiteren Faulbruterreger bestätigen würden. Innerhalb des Sperrbezirks sollen nun alle befindlichen Völker durch amtliche Tierärzte beprobt und gemäß den Laborergebnissen und klinischen Untersuchungen behandelt werden. Die  von der AFB betroffenen Bienenvölker müssten tierseuchenrechtlich entweder getötet oder – wenn das Volk stark genug ist – einem sogenannten Kunstschwarmverfahren zur Sanierung unterzogen werden. Anschließend sei alles kontaminierte Material unschädlich zu beseitigen. Alle Imker werden aufgefordert, ihre Völker nicht in oder aus dem oben genannten Sperrbezirk (siehe Kartenauszug) zu bringen und klinische Auffälligkeiten an ihren Völkern umgehend an die Veterinärbehörde zu melden. Sofern ein AFB-Verdacht bestehe, haben die Imker das Amt umgehend zu informieren und an ihrem Bienenstand keine Veränderungen, wie das Entfernen von Bienenvölkern, Waben, Wabenteilen, Honig zur Verfütterung an Bienen oder benutzten Gerätschaften, vorzunehmen. Die AFB stelle keine Gefährdung für Verbraucher durch den Verzehr von Honig oder anderen Bienenprodukten dar. Bei der AFB handele es sich um eine Erkrankung der Bienenvölker, bei der ausschließlich die Bienenbrut befallen werde. Erwachsene Bienen könnten nicht an der Faulbrut erkranken, verbreiten sie aber in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort, wodurch es letztlich zum Sterben des Bienenvolkes komme. Die durchzuführenden Maßnahmen seien erforderlich, um die Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut zu verhindern und somit die Imker im Landkreis Dahme-Spreewald und den benachbarten Landkreisen vor größeren Schäden zu bewahren. In diesem Jahr ist die Bienenkrankheit Amerikanische Faulbrut im Dahme-Spreewald-Kreis erstmals Ende April in Schönefeld nachgewiesen worden, heißt es. Der in diesem Zuge um den Standort des Ausbruchsbestandes in Schönefeld verhängte Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer gelte nach wie vor. Da dort bei einer Nachbeprobung im Juni erneut AFB-Erreger durch das Kreisveterinäramt festgestellt worden seien. Der Ausbruch der Bienenpest in Egsdorf und in Zöllmersdorf und deren Bekämpfung in den anschließend festgelegten Sperrbezirken dauere bereits seit Ende Mai an. Hintergrund „Amerikanische Faulbrut“ (AFB):
Bei der AFB handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die die Larven von Bienenvölkern befällt. Ausgewachsene Bienen sind gegen die Krankheit resistent. Ausgelöst wird die Krankheit durch das sporenbildende Bakterium Paenibacillus larvae. In infizierten Völkern nehmen Larven die Sporen des Bakteriums mit dem Larvenfutter auf. Die Sporen keimen im Mitteldarm der Larven. Zunächst ernähren sich die Erreger vom Futter, welches die Larve aufnimmt, und vermehren sich dabei ausschließlich im Darm. Im weiteren Verlauf der Erkrankung durchbrechen die Bakterien die Darmwand und wandern in das übrige Gewebe der Larve ein. Dabei töten sie die Larve. Die Krankheit lässt die Brut nach und nach absterben, so dass die erforderliche Winterstärke des betroffenen Volkes nicht erreicht werden kann und das Volk stirbt. Für den Menschen ist die AFB ungefährlich – auch der Honig der Bienen, deren Völker betroffen sind, kann bedenkenlos verzehrt werden. (Quelle: LIB – Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V.)

Kontakt:

Amt für Veterinärwesen, Verbraucherschutz und Landwirtschaft beim Landkreis Dahme-Spreewald • E-Mail: veterinaeramt@dahme-spreewald.de • Tel.: 03546 20-1613 o. 03375 26-2121 • Fax: 03546 20-1663 (PM/Landkreis Dahme-Spreewald)


Weitere Nachrichten aus Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Meistgelesen