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Evakuierung wegen Entschärfung der Fliegerbombe

Am 17. August wurde im Bereich eines Gartengrundstückes der Kraftwerkstraße 16 im Spremberger Ortsteil Trattendorf eine 50-Kilogramm-Fliegerbombe gefunden.
Der 500 Meter Sperrradius zur Bombenentschärfung. Foto: pm

Der 500 Meter Sperrradius zur Bombenentschärfung. Foto: pm

Die Entschärfung erfolgt durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Brandenburg am 20. August. Dafür ist die Evakuierung von knapp 1400 Bewohnern im Sperrradius von 500 Metern notwendig. Betroffene im Sperrgebiet befolgen bitte folgende Hinweise:
Während der Entschärfung besteht im Umkreis der Fliegerbombe Lebensgefahr. Der Aufenthalt innerhalb des Sperrgebietes ist verboten. Am 20. August wird das Sperrgebiet bis 10.00 Uhr evakuiert. Nach 10.00 Uhr darf das Sperrgebiet von keinem betreten und/oder befahren werden. Bitte beachten Sie: Ein Verbleib im Sperrgebiet ist auch „auf eigene Gefahr“ verboten. Was ist mitzunehmen?

  • wichtige persönliche Dokumente (z. B. Personalausweis, Führerschein, medizinische Dokumente und Medikamentenplan)
  • wer auf eine regelmäßige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, sollte sich einen Tagesbedarf mitnehmen
  • das gleiche Zeitfenster kann man auch für Windeln zugrunde legen, wenn zur Familie Babys und Kleinstkinder zählen
  • spezielle Verpflegung (z. B. Diätkost, Babynahrung)
Verlassen der Wohnung
  • Haustüren und Fenster schließen
  • Haustür- bzw. Wohnungsschlüssel mitnehmen
  • Licht und Kerzen ausmachen
  • elektrische oder gasbetriebene Geräte ausschalten
  • Klärung der Versorgung und Unterbringung von Tieren
Im Zusammenhang mit der Entschärfung der Fliegerbombe kann es zur Abschaltung der Strom-, Gas- und Wasserversorgung im betroffenen Gebiet kommen. Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeit haben, bei Verwandten, Bekannten oder Freunden unterzukommen, können im Ausweichquartier im Sportobjekt des Spremberger Sportverein 1862 e. V., Drebkauer Straße 13, ab 8.00 Uhr aufgenommen werden. Es erfolgt keine Zuweisung. Die Aufnahme von Tieren ist nicht möglich. Für hilfsbedürftige Personen, die z. B. bettlägerig bzw. pflegebedürftig sind, besteht die Möglichkeit des Transportes, um für den Evakuierungszeitraum die Wohnung verlassen zu können. In diesen Fällen ist es unbedingt erforderlich, über das seitens der Stadt Spremberg geschaltete Bürgertelefon entsprechend Bescheid zu geben (Telefon 03563/340-128 täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr und per E-Mail unter www.stadt-spremberg.de.


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