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Horstschutzzonen im Nationalpark

Sächsische Schweiz. Um die Brut der heimischen Vögel nicht zu stören, weist die Nationalparkverwaltung jährlich Horstschutzzonen aus.

Wanderfalken-Jungvögel

Wanderfalken-Jungvögel

Bild: U. Augst

Zum Schutz der heimischen Wanderfalken, des Uhus und des Schwarzstorchs werden jedes Frühjahr sogenannte Horstschutzzonen im Nationalpark ausgewiesen, wo die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass gebrütet wird. Bei den Horstschutzzonen handelt es sich um zeitlich befristete Sperrungen von bestimmten Felsbereichen in unmittelbarer Nähe von Brutplätzen (in der Fachsprache »Horste« genannt). Uhus und Wanderfalken sind Felsenbrüter, die für die Aufzucht ihrer Brut natürliche kleine Höhlen oder Felsbänder nutzen. Der Schwarzstorch brütet in abgelegenen Wald- oder Felspartien.

 

Von den 1.135 Klettergipfeln in der Sächsischen Schweiz werden jährlich an 46 Gipfeln die bekannten Horstschutzzonen ausgewiesen. Je nach Situation und Verhalten der Vögel kommen einzelne flexible Sperrungen hinzu – in diesem Jahr sind es neun Stück. Von den Sperrungen sind keine markierten Wanderwege betroffen, sondern Klettergipfel, Zugangswege zu diesen oder einzelne Wandbereiche.

 

Die Bergsportverbände und die Nationalparkverwaltung bitten alle Wanderer und Kletterer, sich regelmäßig über die jeweiligen Einschränkungen zu informieren und sich an diese Regeln zu halten. Ulf Zimmermann, Leiter der Nationalparkverwaltung, zum Thema Horstschutzzonen: »Niemand hat wirklich Interesse daran, die Natur derart zu stören, dass Arten im Nationalpark zurückgehen oder gar aussterben. Niemand möchte dafür verantwortlich sein, dass junge Vögel im Nest verhungern oder die Elterntiere schon vorher die Brut abbrechen. Häufig passieren Störungen des Menschen unbeabsichtigt und durch Unwissen. Hier hilft Aufklärung, Information und eine transparente Regulierung. Daher danke ich insbesondere den Bergsportverbänden und den ehrenamtlichen Horstbewachern für ihr Verständnis und ihr Engagement.«

 

Der Sächsische Bergsteigerbund organisiert alljährlich die Wanderfalkenbewachung, bei der Brutplätze in der Nähe besonders frequentierter Klettergipfel oder Wanderwege an Wochenenden im Frühjahr von Freiwilligen bewacht werden und dabei die Besucher auf die bestehenden Sperrungen bzw. ruhiges Verhalten persönlich angesprochen werden. Vor allem an schönen Wochenenden engagieren sich Bergsportler freiwillig und weisen diejenigen Besucher auf die besondere Schutzwürdigkeit hin, die die Schilder im Gelände übersehen haben oder ihre Bedeutung nicht kennen.

 

Übersicht der Zonen unter: www.nationalpark-saechsische-schweiz.de


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