Seitenlogo
gb

Faulbrut-Sperrbezirk: Lichtenhain

Mit der sogenannten Streichholzmethode können Imker die Bienenstöcke auf AFB-Befall überprüfen. Dabei stechen sie vorsichtig in eine Brutzelle. Wird beim Herausziehen eine fadenziehende Masse festgestellt, ist das ein erstes Indiz für einen Befall. Gewissheit bringen Laboruntersuchungen. Foto: Schramm

Mit der sogenannten Streichholzmethode können Imker die Bienenstöcke auf AFB-Befall überprüfen. Dabei stechen sie vorsichtig in eine Brutzelle. Wird beim Herausziehen eine fadenziehende Masse festgestellt, ist das ein erstes Indiz für einen Befall. Gewissheit bringen Laboruntersuchungen. Foto: Schramm

Nach Feststellung der Amerikanischen Faulbrut (ABF) in mehreren Bienenbeständen im Sebnitzer Ortsteil Lichtenhain wird das Gebiet zum Sperrbezirk erklärt. Alle Imker im Sperrbezirk haben ihre Bienenbestände amtlich auf ABF zu untersuchen. (Kontakt: Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz Sachgebiet Veterinärdienst des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Pirna, Tel. 03501/515-2401 oder lueva@landratsamt-pirna.de). Bienenvölker dürfen nicht von ihrem Standort entfernt werden, außerdem sind lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gegenstände nicht aus den Bienenständen zu entfernen. Eine Ausnahme gilt für Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, die unter der Kennzeichnung »Seuchenwachs« an verarbeitende Betriebe abgegeben werden, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung verfügen. Ebenfalls gilt dies nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist. Für Menschen ist der Verzehr von Honig aus diesen Bienenvölkern ungefährlich.


Meistgelesen