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André Schramm

Radebeuler Lügenmuseum: Kein Museum!

In Brandenburg gilt es als Museum, in Sachsen nicht: Dem Lügenmuseum in Radebeul bleibt deshalb eine Steuerbefreiung verwehrt. Museums-Chef Reinhard Zabka will es nun genau wissen und klagt.
Museumsbetreiber Reinhard Zabka gönnt sich trotzdem eine Tasse Lügentee. Foto: Schramm/Archiv

Museumsbetreiber Reinhard Zabka gönnt sich trotzdem eine Tasse Lügentee. Foto: Schramm/Archiv

Nur weil "Museum" am Haus steht, muss noch längst keins drinnen sein: Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen der Sächsischen Kunstsammlungen Dresden bescheinigte dem Lügenmuseum, dass es kein Museum ist. So erfülle das Haus nicht die Kriterien der ICOM Richtlinie. Die vom Internationalen Museumsrat ICOM (International Council of Museums) entwickelte weltweit geltenden "Ethischen Richtlinien für Museen" (Code of Ethics for Museums) bilden die Grundlage der professionellen Arbeit von Museen und Museumsfachleuten. Worum geht es? Museen, die als solche anerkannt sind, können laut §4 UstG. von der Steuer befreit werden. "Es geht hier nicht um Riesensummen, aber immerhin um etwa 1.500 Euro", sagte Reinhard Zabka. Trotzdem viel Geld für eine Einrichtung, die nahezu ohne öffentliche Mittel auskommen muss. Lediglich die Stadt Radebeul kommt bei der Miete für den ehemaligen Gasthof Serkowitz entgegen. Was ist überhaupt ein Museum? Die vom UNESCO-nahen ICOM anerkannte Definition besagt, dass ein Museum "...eine gemeinnützige, ständige, der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung im Dienste der Gesellschaft und ihrer Entwicklung ist, die zu Studien-, Bildungs- und Unterhaltungszwecken materielle und immaterielle Zeugnisse von Menschen und ihrer Umwelt beschafft, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt." Kern jeglicher Museumsarbeit, so heißt es weiter, ist das Sammeln unwiederbringlicher Originale und deren dauerhafte und langfristige Bewahrung im Dienste der Gesellschaft. In ihrem Ablehnungsschreiben weißt die Landesstelle darauf hin, dass die Präsentation performativer Kunstobjekte allein nicht ausreicht, weil wichtige Aufgaben der musealen Arbeit (wie Bewahren, Dokumentieren und Forschen) fehlen.  Die Behörde kommt zu dem Schluss, dass das Lügenmuseum unter dem Strich nicht die gleichen Aufgaben erfüllt wie die Museen des Bundes, der Länder oder Gemeinden. Vielmehr handle es sich um ein Gesamtkunstwerk. Brandenburg unkomplizierter Als das Lügenmuseum noch in Kyritz (Brandenburg) stand, war die Steuerbefreiung kein Problem. "Das Ministerium des Landes Brandenburg fragte Mindeststandards ab und stellte eine Bescheinigung aus", so Zabka. Die Börden dort kamen zu dem Schluss, dass es sich um ein Kunstmuseum handelt, welches in der brandenburgischen Museumslandschaft einzigartig und beispielhaft ist. Klage und Umbenennung Um die Angelegenheit zu klären, hat Zabka inzwischen Klage beim Oberverwaltungsgericht eingereicht. Er ist sich sicher, dass sein Haus die qualitativen Mindestanforderungen einer Kunstsammlung bzw. eines Kunstmuseums erfüllt. Als Reaktion auf derlei Bürokratie stand auch eine Umbenennung des Lügenmuseums in "Fake News Theater" im Raum. "Wir überlegen noch, ob wir das tatsächlich machen", sagte Zabka. Die Sächsische Landesstelle für Museumswesen wollte sich mit Verweis auf das laufende Gerichtsverfahren nicht zum Vorgang äußern. Das Lügenmuseum zählt jedes Jahr etwa 4.000 bis 5.000 Besucher. In den Winterferien ist es täglich geöffnet. http://www.luegenmuseum.de/wb/


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