Seitenlogo
tok/pm

Zweiter Masernfall im Landkreis

Ein dreijähriges Kind hat sich mit Masern angesteckt. Es ist der zweite Fall im Landkreis Görlitz binnen kurzer Zeit. Das Gesundheitsamt rät dazu, den eigenen Impfschutz zu überprüfen.
Eine Impfpflicht gibt es nicht. Deswegen liegen dem Gesundheitsamt auch keine Daten zur Gesamtimmunisierungsrate im Landkreis vor. Foto: pixabay

Eine Impfpflicht gibt es nicht. Deswegen liegen dem Gesundheitsamt auch keine Daten zur Gesamtimmunisierungsrate im Landkreis vor. Foto: pixabay

Nachdem die Krankheit am 9. Dezember bereits bei einem 23-Jährigen diagnostiziert wurde, traten am 16. Dezember auch bei einem dreijährigen Kind die typischen Symptome auf. Laut Gesundheitsamt hatte sich das Kind, das über keinen ausreichenden Impfschutz verfügte, am 7. Dezember im Wartebereich der Notfallambulanz des Städtischen Klinikums, in dem sich auch der Ersterkrankte aufhielt, angesteckt. Am 20. Dezember wurde das Kind am Klinikum stationär aufgenommen. Wie heute mittgeteilt wurde, ermittelte das Gesundheitsamt daraufhin insgesamt 30 Kontaktpersonen aus dem familiären Umfeld und einer Görlitzer Kinderarztpraxis, um den notwendigen Impfschutz zu überprüfen. Fünf Kontaktpersonen mussten geimpft werden, bei sechs erfolgte eine Diagnostik. Die übrigen Kontaktpersonen waren alle durch die zwei üblichen Impfungen geschützt.

Nur die Symptome können behandelt werden

Die Masernviren werden beim Husten, Niesen oder Sprechen über kleine Tröpfchen in der Luft übertragen. Masern sind extrem ansteckend, fast jeder Kontakt von ungeschützten Personen mit einem Erkrankten führt zu einer Ansteckung. Für die Krankheit typisch sind zunächst grippeähnliche Symptome wie hohes Fieber, Augenrötung und Husten, die ungefähr zehn bis zwölf Tage nach der Ansteckung auftreten. In der Wangenschleimhaut treten kleine weißliche Flecken auf. Zwei bis drei Tage später beginnt der typische Ausschlag im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich dann über den ganzen Körper aus. Bereits fünf Tage vor Auftreten eines typischen Hautausschlags sind Betroffene ansteckend. Da die Masern das Immunsystem des Menschen deutlich schwächen, können zusätzliche Erreger Komplikationen wie eine Mittelohrentzündung oder Bronchitis verursachen. In ein bis sechs Prozent der Masernfälle kann eine Lungenentzündung auftreten, die auch für die Mehrzahl der masernbedingten Todesfälle verantwortlich ist .Insbesondere bei Jugendlichen und Erwachsenen kann es zu Gehirnhautentzündungen kommen. Eine ursächliche Therapie der Masernerkrankung gibt es nicht. Es werden lediglich vorhandene Symptome, wie Fieber, Flüssigkeitsverlust etc., behandelt. Die Impfung stellt die einzige präventive Maßnahme dar. Dabei wird ein abgeschwächter Lebendimpfstoff in der Kombination von Masern, Mumps und Röteln verabreicht.

Impfschutz überprüfen

  • Da es keine Impfpflicht und damit auch keine Impfdaten-Meldepflicht gibt, kann das Gesundheitsamt des Landkreises Görlitz keine Aussage zur Gesamtimmunisierungsrate im Landkreis treffen.
  • Die Erfahrungen des Gesundheitsamtes zeigen jedoch, dass von einem relativ hohen Anteil, insbesondere Erwachsener, ausgegangen werden muss, die entweder keine oder nur eine Impfung in ihrem Leben erhalten haben.
  • Für diesen Personenkreis bestehen zwei Gefahren: Zum einen selbst an den Masern zu erkranken und zum anderen mögliche Besuchs- bzw. Tätigkeitsverbote für Gemeinschaftseinrichtungen bzw. sensible Berufsgruppen – auch ohne eigene Symptomatik –, sobald ein Kontakt zu einem Erkrankten stattgefunden hat.
  • Das Gesundheitsamt empfiehlt, vorhandene Impfdokumente zu prüfen bzw. beim zuständigen Haus- oder Kinderarzt überprüfen zu lassen und insbesondere fehlende Masern-Impfungen nachzuholen.


Meistgelesen