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Jugendkriminalität schneller stoppen

Görlitz hat jetzt ein Haus des Jugendrechts. Durch die Zusammenführung von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe unter einem Dach soll Jugendkriminalität effektiver bekämpft werden.
Landrat Bernd Lange, Innenminister Roland Wöller und Justizministerin Katja Meier (v.l.n.r.) enthüllen das Schild am Haus des Jugendrechts. Foto: T. Keil

Landrat Bernd Lange, Innenminister Roland Wöller und Justizministerin Katja Meier (v.l.n.r.) enthüllen das Schild am Haus des Jugendrechts. Foto: T. Keil

In Leipzig gibt es schon seit 2015 eins, jetzt bekam auch Görlitz ein Haus des Jugendrechts. Vergangene Woche wurde die neue Einrichtung offiziell eröffnet. Hier sitzen zukünftig Vertreter von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe unter einem Dach. Durch die kurzen Wege sollen Prävention, Ahndung und Verfolgung von Jugendkriminalität effektiver werden. Ziel ist es, durch ein enges Arbeitsumfeld der drei Kooperationspartner schneller auf das Verhalten von straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden zu reagieren, um so kriminelle Langzeitkarrieren schon im Ansatz zu verhindert. Justizministerin Katja Meier: »Die Eröffnung eines weiteren Haus des Jugendrechts ist ein wichtiger Schritt, die behördenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe zu optimieren und damit die Verfahrensdauer von Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende zu verkürzen.“ Der Ansatz in Görlitz unterscheidet sich dabei vom Pendant in Leipzig. Während es dort im Haus des Jugendrechts vor allem um die Arbeit mit Intensivtätern geht, verfolgt man in Görlitz einen breiteren Ansatz, will vor allem auch die Prävention stärken. „Verschiedene Kooperationspartner arbeiten Hand in Hand, um gemeinsam frühzeitig Hilfs- und Beratungsangebote für Jugendliche bereitzustellen. Denn nur, wenn wir die Probleme der Jugendlichen frühzeitig anpacken, können wir ein weiteres Abrutschen in straffälliges Verhalten verhindern“, so die Justizministerin.

Weiteres Haus in Bautzen geplant

Insgesamt sind im Haus des Jugendrechts 14 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Dies sind drei Jugendstaatsanwältinnen, drei Beschäftigte der Jugendgerichtshilfe, drei Beamtinnen und Beamte des Kriminaldienstes sowie fünf des Fachdienstes Prävention der Polizeidirektion Görlitz. Das Haus des Jugendrechts ist in einem Gebäude des Polizeireviers Görlitz untergebracht. Die Kosten für die Herrichtung der Räumlichkeiten belaufen sich auf rund 130.000 Euro. In Bautzen soll ebenfalls ein Haus des Jugendrechts eröffnet werden. Weitere Einrichtungen dieser Art in Sachsen könnten folgen. In der neuen Einrichtung wird man sich zunächst auf Fälle aus dem Stadtgebiet Görlitz konzentrieren. „Die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe an unseren Verwaltungsstandorten Weißwasser, Niesky, Löbau und Zittau werden weiterhin die Betreuung der straffällig gewordenen Jugendlichen während und nach einem Strafverfahren nach regionaler Zuständigkeit an den jeweiligen Standorten ausüben“, so Landrat Bernd Lange.

Erstes Haus des Jugendrechts entstand in Stuttgart

Das Konzept für ein Haus des Jugendrechts entstand Mitte der 1990er Jahre in Baden-Württemberg als Reaktion auf die ansteigende Jugendkriminalität. Die erste Einrichtung wurde 1999 in Stuttgart eröffnet. In Sachsen wurde das erste Haus des Jugendrechts 2015 in Leipzig eröffnet.  Dort werden seither vor allem Verfahren von jugendlichen Intensivstraftätern bearbeitet. In Görlitz soll es vor allem um die Begleitung von Ersttätern gehen. Außerdem soll das Haus auch als Anlaufstelle für Jugendliche dienen, wenn diese Hilfe benötigen.


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