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Abbaustopp oder kein Abbaustopp?

Der Europäische Gerichtshof hat für den Tagebau Turow einen sofortigen Abbaustopp verhängt. Doch Polen will sich daran nicht halten.
Der polnische Konzern PGE, der den Tagebau und das Kraftwerk Turów betreibt, kritisiert die Entscheidung des EuGH und will den Abbau nicht stoppen. Foto: T. Keil

Der polnische Konzern PGE, der den Tagebau und das Kraftwerk Turów betreibt, kritisiert die Entscheidung des EuGH und will den Abbau nicht stoppen. Foto: T. Keil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vergangene Woche für den Tagebau Turow per einstweiliger Verfügung einen sofortigen Abbaustopp verhängt. Die Anordnung geht auf eine Klage Tschechiens zurück. Die war eine Reaktion auf die Entscheidung Polens, Turów eine Lizenzverlängerung bis 2026 zu gewähren, sowie auf den Antrag des Betreibers PGE auf eine weitere Lizenzverlängerung bis 2044, die anschließend von der polnischen Regierung genehmigt wurde, obwohl keine ordnungsgemäße öffentliche Anhörung oder Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, wie es das EU-Recht verlangt. Oberbürgermeister Thomas Zenker kommentierte die Entscheidung zum Abbaustopp am 21. Mai: »Ich gratuliere vor allem der tschechischen Regierung. Sie hat sich auf Bitten der Region Liberec erfolgreich für ihre Bürger eingesetzt.« Er hoffe nun, dass die vorläufige Entscheidung des EuGH, die auf der Einschätzung der Argumente für das Hauptverfahren beruht, auch den Freistaat und die Bundesregierung zum Handeln bringe. »Man hat mir und auch den Landtagsabgeordneten bislang lieber zu mehr Diplomatie geraten«, sagt OB Zenker und betont, dass es der polnische Konzern PGE und die polnischen Behörden haben soweit kommen lassen. »Gab es zu Beginn der Beteiligung durch die polnische Seite bei uns noch den Glauben, dass ein ordentliches Genehmigungsverfahren absolviert wird, sind wir da schnell eines Schlechteren belehrt worden.« Verfahrensfehler und Fehlinformationen haben sich aus Sicht der Stadtverwaltung Zittau gehäuft, Aufforderungen zu mehr Information und der Widerspruch der Stadt im Verfahren seien ignoriert worden. Zittau hatte daraufhin per Stadtratsbeschluss bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt und den Freistaat Sachsen um Unterstützung gebeten. Auch beim BUND Sachsen ist man froh über die Entscheidung. Der Landesvorsitzende Felix Ekardt: »Der EuGH ist seiner Verantwortung gerecht geworden und hat den unrechtmäßigen Weiterbetrieb von Turow vorläufig untersagt. Das ist ein wichtiger Etappensieg für den Umweltschutz. Unklar bleibt, wie die tschechische Klage gegen den Tagebau ausgehen wird – hier sind wir enttäuscht vom Freistaat, der keinerlei Anstalten macht, die Bundesregierung zum Beitritt zu der Klage zu bewegen. Das erinnert frappierend an die Landespolitik der vergangenen Jahrzehnte, als die Folgen des Braunkohletagebaus auch immer wieder klein geredet und Natur- und Umweltzerstörungen billigend in Kauf genommen wurden.«

Versorgungssicherheit gefährdet?

Polen will den Kohleabbau indes nicht stoppen und kritisiert die Entscheidung des EuGH. Ein Abbaustopp würde auch eine Abschaltung des Kraftwerks Turow bedeuten, dass etwa sieben Prozent des polnischen Energiebedarfs abdecke, teilt der Konzern PGE mit, der Kraftwerk und Tagebau betreibt. Das Kraftwerk versorge 3,7 Millionen polnische Haushalte mit Strom. Außerdem würden zehntausende Menschen ihre Lebensgrundlage verlieren, da im Turow-Komplex mehrere tausend Polen arbeiteten, so das Unternehmen. PGE-Geschäftsführer Wojciech Dabrowski bezeichnete die Entscheidung des EuGH in einem am 21. Mai veröffentlichten Statement als Erpressung. Ministerpräsident Mateusz Morawiecki hatte am Montag nach einer Krisenstabssitzung angekündigt, dass man zu Verhandlungen, aber nicht zu einem Abbaustopp bereit sei. Denn dieser wäre eine Umwelt-, Energie- und wirtschaftliche Katastrophe für diesen Teil Polens.


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