Seitenlogo
as

E-Scooter: Wo liegt die Promillegrenze?

Nach der Party auf einen E-Scooter schwingen und ab nach Hause düsen: Wer einen elektrischen Roller nutzt, sollte allerdings nicht zu viel – in einigen Fällen überhaupt nichts – "getankt" haben. Welche Promillegrenzen gelten eigentlich?
Anbieter, wie Lime empfehlen, völlig auf Alkohol zu verzichten. Foto: Archiv

Anbieter, wie Lime empfehlen, völlig auf Alkohol zu verzichten. Foto: Archiv

Wie der ADAC auf Nachfrage mitteilt, gelten für Elektroroller-Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. In aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.  Eine Straftat liegt laut ADAC vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt. Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille. Sie sie dürfen sich also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter einen Roller-Lenker stellen.


Meistgelesen