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Carola Pönisch

Stallpflicht wegen Vogelgrippe endet

Entwarnung für Hühnchen: Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 5. Februar 2021, die das Halten von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) in festen Ställen zum Schutz vor der Geflügelpest in Risikogebieten anordnet, wird aufgehoben.
Foto: pixabay

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Endlich wieder im Freien in echter Erde scharren: Die seit Anfang Februar "eingestallten" Hühner und Gänse dürfen ihre Ställe wieder verlassen.Die Gefahr der Ausbreitung der Geflügelpest über Wildvögel ist offenbar vorbei. Seit dem 30. Oktober 2020 wurden in Deutschland zahlreiche Ausbrüche der hochpathogenen aviären Geflügelpestvirus (HPAI) bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen festgestellt. Das Risiko der Ausbreitung des HPAI-Virus in Wasservogelpopulationen und des Eintrags sowie der weiteren Verbreitung in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen, zum Beispiel zoologische Einrichtungen, wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit in seinen Risikoeinschätzungen damals als hoch eingestuft. Aufgrund sinkender Fallzahlen  in Dresden und auch in den angrenzenden Landkreisen wird das Risiko des Eintrages des Erregers in Geflügelbestände jetzt regional als gering eingestuft. Heißt: Geflügel darf wieder an die Luft.


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