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Carola Pönisch

Radfahrer mit Poolnudeln: So viel Platz steht uns zu

Mittwoch (29. Januar), morgens auf der Winterbergstraße in Dresden: Warum nur haben die Radfahrer Poolnudeln quer auf ihre Gepäckträger gespannt?
Überholen unmöglich: Hier demonstrieren die Radfahrer, wie viel Abstand beim Überholen eigentlich vorgeschrieben ist. Foto: ADFC Dresden

Überholen unmöglich: Hier demonstrieren die Radfahrer, wie viel Abstand beim Überholen eigentlich vorgeschrieben ist. Foto: ADFC Dresden

Mit einer ausgefallenen Aktion demonstrierte der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Dresden Mitte letzter Woche frühmorgens im Berufsverkehr für einen ausreichenden Überholabstand von Radfahrenden. Um zu demonstrieren, wie groß der Sicherheitsabstand eigentlich sein muss, mit dem Radfahrer überholt werden dürfen, hatten sie sich Poolnudeln auf die Gepäckträger ihrer Räder geklemmt und drehten mehrere Runden auf der Winterbergstraße. Hintergrund der Aktion: Bei mehr als der Hälfte aller Überholvorgänge von Radfahrern wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten. »Der Mindestabstand gilt nicht nur, wenn Radfahrer im fließenden Verkehr auf der Straße fahren, sondern auch wenn sie auf Schutzstreifen oder Radfahrstreifen unterwegs sind. Schmale Streifen suggerieren oftmals, dass ein enges Überholen von Radfahrenden angedacht ist«, kritisiert Gesa Dickert vom ADFC-Vorstand. Speziell für die Winterbergstraße schlägt der ADFC Dresden vor, eine Straßenseite mit Parkverbot zu belegen, um damit mehr Platz für den fließenden Verkehr und vor allem breitere Radstreifen zu bekommen.


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