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Hohe Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Dynamo Dresden wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger in zwei Fällen im summarischen Verfahren zu einer Gesamtgeldstrafe von 23.500 Euro verurteilt. In die Strafe sind Vorkommnisse beim DFB-Pokalspiel am 18. August 2018 in Lotte gegen den SV Rödinghausen sowie beim Zweitliga-Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim am 26. August 2018 eingeflossen. 20.000 Euro der Strafe entfallen auf das unerlaubte Öffnen eines Tores sowie das Betreten des Innenraums durch Zuschauer aus dem Gästeblock beim DFB-Pokalspiel in Lotte. Für das Werfen von Gegenständen in den Innenraum beim Heimspiel gegen Heidenheim hat das Sportgericht die SGD mit einer Strafe von 3.500 Euro belegt. Ein Werfer konnte im Anschluss an die Vorkommnisse festgestellt werden. Die Sportgemeinschaft wird die Strafe auf die identifizierte Person umlegen. Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil des DFB-Sportgerichtes zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. (pm) 


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