
Finale auf dem Neumarkt
Dresden. Der Dresdner Palais Sommer geht in seine fünfte und letzte Woche an der Frauenkirche - danach geht es mit Yoga im Alaunpark weiter.
Das Gesundheitsamt der Stadt fordert Hebammen und Entbindungspfleger auf, Anträge auf Geburtshilfeförderung für das Jahr 2020 unbedingt bis einschließlich Freitag, 15. Januar 2021, einzureichen.
Anträge, die nach diesem Stichtag beim Gesundheitsamt gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn die Kinder erst im Dezember geboren wurden.
Antragsberechtigt sind Hebammen und Entbindungspfleger, die ihre selbstständige Tätigkeit beim Gesundheitsamt der Stadt Dresden angezeigt haben und eine Wöchnerin oder ein Neugeborenes mit Hauptwohnsitz in Dresden betreuen.
Es ist folgende Förderung je betreutem Fall möglich: