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Carola Pönisch

Hebammen erhalten weiterhin Zuschuss

Gute Nachricht für Hebammen und Entbindungspfleger: Die Landeshauptstadt Dresden zahlt weiterhin die Zuschüsse für die Wochenbettbetreuung und Geburtshilfe.
Symbolfoto:pixabay

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Der Stadtrat beschloss die finanziellen Mittel von jeweils 200.000 Euro für 2021 und 2022 und verabschiedete als rechtliche Grundlage eine neue Förderrichtlinie. Die Höhe der Fördermittel hat sich im Vergleich zu den Vorjahren nicht verändert: Für jede Wochenbettbetreuung gibt es einen Zuschuss von einmalig 30 Euro. Jede begonnene Geburt in einem Geburtshaus oder in einer Praxis unterstützt die Landeshauptstadt mit 100 Euro, eine begonnene Hausgeburt beziehungsweise Beleggeburt in einem Krankenhaus wird mit 200 Euro bezuschusst. Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Hauptwohnsitz von der Mutter oder dem geborenen Kind Dresden ist. Außerdem müssen Hebammen und Entbindungspfleger die selbstständige Tätigkeit bereits beim Gesundheitsamt angemeldet haben. Die Förderung kann von der Hebamme oder dem Entbindungspfleger selbst beantragt werden. Für jedes betreute Kind müssen sie einen separaten Antrag stellen. Das ab diesem Jahr geltende Formular befindet sich zum Download auf der Internetseite. Im vergangenen Jahr nahmen 119 Hebammen und Entbindungspfleger die Förderung in Anspruch. Im Gesundheitsamt gingen 2.660 Anträge ein. Das entsprach einer Fördermittelsumme von fast 150.000 Euro.
Antragsformular und weitere Informationen hier 


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