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Anträge auf Geburtshilfeförderung stellen

Foto: pixabay

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Hebammen und Entbindungspfleger können noch bis einschließlich 15. Januar Anträge auf Geburtshilfeförderung für das Jahr 2020 stellen. Anträge, die nach diesem Stichtag beim Gesundheitsamt Dresden eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt, auch wenn die Kinder erst im Dezember geboren wurden. Antragsberechtigt sind Hebammen und Entbindungspfleger, die ihre selbstständige Tätigkeit beim Gesundheitsamt der Stadt angezeigt haben und eine Wöchnerin oder ein Neugeborenes mit Hauptwohnsitz in Dresden betreuen. Gezahlt werden:

  • Betreuung einer Wöchnerin im Wochenbett: 30 Euro
  • Geburtshilfe in einem Geburtshaus oder in einer Praxis: 100 Euro
  • Geburtshilfe während einer Hausgeburt oder als Beleggeburt: 200 Euro


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