Seitenlogo
spa/pm

Musterklage gegen Sparkasse Bautzen

Die Verbraucherzentrale informiert, dass Kunden der Sparkasse womöglich zu wenig Zinsen ausgezahlt bekommen haben. Doch die Chancen auf Zurückzahlung stehen gut.
Kunden der Sparkasse können sich an einer Musterfeststellungklage beteiligen Foto: spa

Kunden der Sparkasse können sich an einer Musterfeststellungklage beteiligen Foto: spa

Alle Kundinnen und Kunden, die bei der Kreissparkasse Bautzen einen Langzeitsparvertrag namens »Prämiensparen flexibel« abgeschlossen haben und deren Vertrag gekündigt wurde, haben womöglich zu wenig Zinsen ausgezahlt bekommen. Durchschnittlich 3000 Euro weniger ausgezahlt Die Verbraucherzentrale Sachsen verlängert deswegen die Verjährungsfrist für eine Musterfeststellungsklage wegen falscher Zinsanpassung. Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, hat die Sparkasse Bautzen – ähnlich wie andere Sparkassen – nach ersten Berechnungen zufolge im Durchschnitt rund 3.000 Euro zu wenig Zinsen pro Vertrag gezahlt. Verjährungsfrist gilt bis zum 31. Dezember Geschädigte Personen sollten zügig handeln, da die Verträge bereits 2018 gekündigt wurden und die Ansprüche für Nachzahlungen nur noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres geltend gemacht werden, informiert Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Musterklage einreichen Für interessierte Prämiensparer gibt es verschiedene Optionen zur Teilnahme an der Musterfeststellungsklage. Solange das Klageregister zur Anmeldung noch geschlossen ist, gibt es ein Kontaktformular auf der Internetseite der Verbraucherzentrale. Erfahrungsgemäß öffnet das Bundesamt für Justiz etwa vier Wochen nach Einreichung der Klage das Klageregister, in das sich Interessierte kostenfrei selbst oder kostenpflichtig mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Sachsen eintragen lassen können Für den 6. Dezember wurde eigens zum Thema „Musterfeststellungsklage Sparkasse“ eine Sonderhotline bei der Verbraucherzentrale eingerichtet. Diese ist in der Zeit von 9 bis 18 Uhr unter 0341-6962929 zu erreichen. Die allgemeine Termin- und Beratungshotline der Verbraucherzentrale ist in der Zeit von 9 bis 16 Uhr unter 0341 - 696 2929 zu erreichen.


Meistgelesen