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Schlösser, Burgen und Museen öffnen unter Auflagen

Der Schlosspark in Pillnitz und der Barockgarten Großsedlitz sind seit 1. April geöffnet. Schloss Moritzburg und die Albrechtsburg Meißen ziehen nach. Auch die Dresdner Parkeisenbahn startet in die Saison.
Die Albrechtsburg Meißen öffnet am 10. April. Foto: Archiv

Die Albrechtsburg Meißen öffnet am 10. April. Foto: Archiv

Die Häuser und Parks der Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH (SBG) werden die kommenden Tage schrittweise wieder öffnen. Der Besuch ist dann nur mit einem zuvor online gebuchtem Zeitfensterticket möglich. Zudem muss ein tagesaktueller Corona-Negativ-Test vorgelegt werden. Ein Selbsttest (samt qualifizierter Selbstauskunft) reicht auch. Wann wird geöffnet? •    Ab 7. April 2021 öffnen das Barockschloss Rammenau und der Klosterpark Altzella.
•    Ab 8. April 2021 öffnen die Burg Kriebstein und das Schloss Rochlitz.
•    Ab 9. April 2021 öffnen das Schloss Moritzburg und die Festung Xperience (Festung Dresden).
•    Ab 10. April 2021 öffnet die Albrechtsburg Meissen. Wie sind die Regeln? Der Besuch der Schlossmuseen der SBG ist nur nach vorheriger Online-Buchung eines Zeitfenstertickets unter www.schloesserland-sachsen.de zu informieren. Dresdner Parkeisenbahn startet am 9. April Am 9. April startet die Dresdner Parkeisenbahn in die neue Saison. Eine Rundfahrt ist nur mit einem zuvor online gebuchten Ticket und nur von Freitag bis Sonntag von 13:10 Uhr bis 17:50 Uhr ab dem Hauptbahnhof „An der Gläsernen Manufaktur“ möglich (kein Zu- oder Ausstieg unterwegs). Eine Online-Buchung ist immer ab Dienstag für das darauffolgende Wochenende möglich. Das Tragen einer medizinischen Mund- & Nasenbedeckung (FFP2 o.ä.) in der Warteschlange, im Bahnhofsbereich und während der Fahrt ist Voraussetzung für den Besuch. Kostenpflichtige Gärten & Parks seit 1. April geöffnet Der Schlosspark Pillnitz und der Barockgarten Großsedlitz sind seit 1. April wieder kostenpflichtig für Gäste geöffnet. Tickets sind ohne vorherige Terminbuchung direkt an den Kassen und in den Servicebereichen erhältlich. Beim Erwerb der Eintrittstickets im Kassenbereich besteht die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen (FFP2 oder medizinischer Mund-Nasenschutz). Weiterhin kostenfrei geöffnet ist der Park von Schloss Weesenstein. Es gelten für einen Besuch die bekannten Hygienevorschriften der aktuellen sächsischen Corona-Schutz-Verordnung. Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung empfehlen wir zudem überall da, wo die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter nicht möglich ist.
 


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