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Statement zum Tarifkonflikt der Teigwaren Riesa

Einigung scheint nicht in Sicht...
Foto: Farrar

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Die Gründung unseres Betriebsrates im vergangenen Jahr war für uns als Geschäftsleitung zunächst eine neue Situation, die wir erkannt haben und mit der wir uns erstmals auseinandergesetzt haben. Für uns war immer klar, dass ein Betriebsrat im Sinne der Unternehmen für alle Mitarbeiter eines Unternehmens eine Chance sein kann, die wir bereit waren, mitzugestalten. Im Rahmen der ersten Betriebsversammlung am 27.09.2018 wurden wir von Gewerkschaftssekretär Lißner erstmals zur Aufnahme von Tarifverhandlungen aufgefordert. Als dann am 16.01.2019 die erste Tarifverhandlung mit dem Verhandlungspartner der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begann, war klar, dass wir die Interessen der Belegschaft gemeinsam mit der Dritt-Partei NGG weiterhin vertreten und auch dem Wunsch entgegenkommen möchten, der vermeintlichen Unfairness, von der Oft die Rede war, entgegenzuwirken. Dies ist uns mit einem Ergebnis der ersten Verhandlung mit 7% Entgelterhöhung für alle Mitarbeiter der Teigwaren Riesa GmbH gelungen. Im Nachgang zu dieser Vereinbarung und nach Erhalt der weiteren Forderungen seitens NGG wurde uns bewusst, dass die vereinbarte Friedenspflicht von nur drei Monaten nicht ausreichen würde, um ein solch umfangreiches Forderungspaket in diesem Zeitraum zu verhandeln. Dass wir dann die Aufforderung zu weiteren Verhandlungen nicht sofort unterzeichnet hatten rührt aus der Tatsache, dass wir als Unternehmer Verantwortung für alle Mitarbeiter am Standort in Riesa tragen und die wirtschaftliche Situation nach den 7% Entgelterhöhung erst wieder gestärkt werden muss, um weitere Maßnahmen für die Belegschaft umsetzen zu können. Mit dieser überdurchschnittlichen Entgeltentwicklung befindet sich die Teigwaren Riesa GmbH auf Rang zwei (aus 12) der Flächentarifgemeinschaft, deren Entgelttarifvertrag ebenfalls durch die NGG verhandelt wurde. Nach zwei weiteren Warnstreiks und somit steigendem wirtschaftlichen Druck, haben wir unterzeichnet, gemeinsam einen Weg zu finden, den Forderungen seitens NGG unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Teigwaren Riesa GmbH Stück für Stück nachzukommen. Mit diesem Ziel wandten wir uns an den Sächsischen Arbeitgeberverband, um der komplexen Angelegenheit professionell und lösungsorientiert begegnen zu können und übergaben diesem fortan die Verhandlungsführung. Der neue Termin wurde für den 25.03.2019 angesetzt, da vorab ein Wechsel der Geschäftsleitung vollzogen wurde und das vorgelegte Dokument für einen Manteltarifvertrag der NGG mit rund 17 Seiten und Forderungen von umgerechnet weiteren 65% Lohnentwicklung erst gründlich aufbereitet und im Detail bewertet werden musste. Im Termin selbst haben wir dargelegt, dass das am 16.01. übergebene Forderungspaket für uns in keiner Weise umsetzbar ist und gleichzeitig einen konkreten Vorschlag zu den möglichen Entgeltgruppen vorgelegt. Ohne (bis heute) auf diesen Vorschlag eingegangen zu sein, wurde uns um ca. 14 Uhr nach kurzer Unterbrechung seitens der NGG der Vorschlag unterbreitet, den Manteltarifvertrag des Sächsischen Arbeitgeberverbandes inkl. einer Zusatzklausel für Umkleide- und Wegezeiten zu unterzeichnen. Dies hat uns vor völlig neue Tatsachen gestellt, über die weder in den vorhergehenden Verhandlungen, noch in sonstigen Vorbereitungen, gesprochen wurde. Nachdem wir um etwas Zeit gebeten hatten, dies neu zu betrachten und vor allem zu allererst einen Überblick über die Inhalte des Flächentarifvertrags zu gewinnen, wurden die Verhandlungen seitens NGG nur ca. 30 Minuten später abgebrochen. Bereits während der Verhandlung haben wir uns bereiterklärt, diese neue Grundlage in weiteren Verhandlungsterminen noch vor Ostern (17.04. und 18.04.) zu diskutieren und einen konkreten Fahrplan zur Umsetzung des Manteltarifvertrags vorzulegen, den sich die Teigwaren Riesa GmbH leisten kann und der im Wohlwollen für die Belegschaft gestaltet werden soll. Am 03.04.2019 wurde uns mitgeteilt, dass die vorgeschlagenen Termine zu spät seien, woraufhin wir kurzfristig einen Gesprächstermin für den 08.04. möglich gemacht und angeboten haben. Nachdem in der letzten Verhandlung von einer schrittweisen Einführung des Manteltarifvertrages gesprochen wurde, setzte man uns am 04.04.2019 um 19:42 Uhr eine Frist zur Unterzeichnung – und somit vollumfänglicher und sofortiger Übernahme aller beinhalteten Regelungen – bis am nächsten Tag um 10:00 Uhr. Nur so könne man weitere Streikmaßnahmen noch abwenden. Nach den im Januar durchgeführten Entgelterhöhungen um rund 400.000 Euro, würde die sofortige und vollumfängliche Umsetzung des Manteltarifvertrages eine weitere Mehrbelastung von i.e. 500.000 € bedeuten. Leider übersteigt dies die Möglichkeiten der Teigwaren Riesa bei Weitem und müsste zwangsläufig mit einem Sparpaket verknüpft werden, weshalb weitere Gespräche unabdingbar sind. In der Bewertung des vorliegenden Dokuments in Form des Manteltarifvertrags sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir für uns keine Möglichkeit sehen, eine Gastronomie sowie ein Handelsgewerbe mit einem produzierenden Gewerbe zu verflechten, sodass jedes für sich wirtschaftlich und flexibel genug bleibt. Offene Gespräche mit den einzelnen Abteilungen im Nudelcenter und der Fragestellung nach Wünschen haben ergeben, dass wir hier mehr Flexibilität und Spontanität erzielen müssen. Für längere Öffnungszeiten und (Abend)-Veranstaltungen müssen andere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Wir haben uns im Detail damit beschäftigt, wie wir das für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ermöglichen können und sind zu dem Entschluss gekommen, dass eine Lösung im Sinne aller Angestellten sein könnte, das Nudelcenter losgelöst und trotzdem mit entsprechenden Verbesserungen auch in Sachen Entgelt zu betrachten. Das würde auch unserer Kundschaft wieder die Möglichkeit eröffnen, die Riesa Nudeln im Komplettpaket erleben zu können – zu Zeiten, die das auch vollumfänglich möglich machen. Wir als Unternehmer sind der Meinung, dass wir für jeden Einzelnen hier das Beste erreichen müssen und nicht alle über einen Kamm scheren, was nachher Nachteile für Einzelne mit sich bringt. Dass die NGG uns unterstellt, wir wollen uns unserer Verantwortung für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf einen Tarifvertrag entziehen, empfinden wir als unangebracht, da wir in den letzten Verhandlungen gebeten worden sind, unserer unternehmerischen Verantwortung nachzukommen, was wir hiermit tun. Wir haben zugehört, was unsere Belegschaft möchte und arbeiten nun daran, das zu ermöglichen. Unsere Terminvorschläge stehen. Unsere Bereitschaft ist gegeben. Wir warten und hoffen jetzt auf die NGG, die am Zuge ist, einen Termin zu bestätigen.


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