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Freistaat zahlt mehr

300 Euro mehr für die Entlastung der Kommunen – Kita-Zuschuss des Freistaates steigt, aber erst ab 2019!
Die Freude ist nicht nur bei den Jüngsten groß. Der Freistaat beteiligt sich jetzt an den gestiegenen Betriebskosten der Kommunen für die Kinderbetreuung. Foto: pexels

Die Freude ist nicht nur bei den Jüngsten groß. Der Freistaat beteiligt sich jetzt an den gestiegenen Betriebskosten der Kommunen für die Kinderbetreuung. Foto: pexels

Die Kommunen werden künftig bei den Kosten für die Kindertagsbetreuung entlastet. Dies ist ein Ergebnis der Gespräche zwischen dem Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Stefan Skora und des Landkreistages Frank Vogel mit Finanzminister Dr. Matthias Haß. »Der Freistaat beteiligt sich so an den gestiegenen Betriebskosten für die Einrichtungen. Ich freue mich, dass die Kommunen mit diesem Problem nicht alleine gelassen werden«, erklärte Daniela Kuge, Landtagsabgeordnete für Meißen (CDU). »Gerade für den ländlichen Raum ist die Kinderbetreuung ein wesentlicher Attraktivitätsfaktor, der junge Familien anzieht.« Der Landeszuschuss zur Kindertagsbetreuung steigt ab Juli 2019 von geplant 2455 Euro auf 2755 Euro pro Jahr und Kind, das neun Stunden betreut wird. »Frühkindliche Bildung hat einen hohen Stellenwert in Sachsen – das verdeutlicht auch dieses Ergebnis«, so Kuge. Der ursprüngliche Anlass der Gespräche war die Ausgestaltung des Kommunalen Finanzausgleiches für die Jahre 2019 und 2020. Die dann in Kraft getretene Neuordnung des Bund-Länder-Finanzausgleiches ändert nichts am bewährten Gleichmäßigkeitsgrundsatz zwischen Freistaat und Kommunen.


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