

Nach einer EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-einheitlichen, fälschungssichereren Kartenführerschein umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch, gestaffelt mit unterschiedlichen Fristen und Terminen, bis zum 19. Januar 2033.
Bis Januar 2025 waren Papierführerscheinbesitzer aufgefordert, ihre alten Papierführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine umzutauschen. Mit Ausnahme der Führerscheine von Fahrerlaubnisinhabern, die vor 1953 geboren worden sind, sind damit alle Papierführerscheine nunmehr ungültig. Als nächstes sind die Besitzer der ersten Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999, 2000 und 2001 ausgestellt worden sind, aufgefordert, ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2026 in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Seit 1. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass der Meldebehörde ein digitales Passbild vorgelegt werden muss. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Es ist außerdem zu beachten, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder sind demnach analog bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Mehr Infos zu dem Thema unter: www.landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html