Haushalt steht vor großen Herausforderungen
Am 30. Januar hat der Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 beschlossen. Damit bleibt der Landkreis handlungsfähig und es konnte für Projekte, Leistungsempfänger und Träger Planungssicherheit geschaffen werden.
Die Ausgangsdaten für die Planung waren negativer, als im Rahmen der Finanzplanung für das Jahr 2022 angenommen wurde. Nicht nur im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hatte die kommunale Ebene in den vergangenen Krisenjahren mit zahlreichen Herausforderungen zu kämpfen. Auch zukünftig kommen weitere Belastungen auf alle sächsischen Landkreise zu, die berücksichtigt werden mussten. So führt die allgemeine Preisentwicklung – vor allem auf dem Gebiet der Bauwirtschaft – bei Investitions- und Straßenbauprojekten zu unvorhergesehenen starken Kostensteigerungen.
Hinzu kommen weitere Mehraufwendungen durch die Ausweitung von Pflichtaufgaben und deren zu geringe Finanzierung durch Land und Bund. Insbesondere die stetige Steigerung der Sozialumlage durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen sowie die steigenden Aufwendungen für Leistungen nach Sozialgesetzbuch VIII und XII und den Öffentlichen Personennahverkehr nehmen einen weiterhin großen Anteil ein.
Kreditaufnahmen für infrastrukturelle Grundversorgung
Der Haushalt für die Jahre 2023/2024 kann nicht vollständig ausgeglichen werden. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 ergibt sich ein Fehlbetrag von 16,5 sowie 20,3 Millionen Euro. Der voraussichtliche Bestand an liquiden Mitteln wird sich am Ende des Haushaltsjahres 2024 auf minus 17,5 Millionen Euro belaufen. In beiden Jahren sieht der Haushalt die Aufnahme von Krediten vor – 2,64 Millionen Euro für 2023 und 2,24 Millionen für 2024. Damit werden Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung finanziert.
Mit diesem Haushaltsbeschluss wird vor allem die Gewährleistung der bisherigen Angebote und Leistungen gegenfinanziert, ein größeres Investitionsgeschehen oder der Ausbau freiwilliger Leistungen ist damit nicht verbunden. Aufgrund der Kreditaufnahme ist der Haushaltsbeschluss noch durch die Landesdirektion genehmigungspflichtig.

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