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Was wird aus den DDR-Garagen?

Großenhain. Die Betroffenen in Großenhain wollen eine "humane" Enteignung.

Die Garagen hinter EDEKA (Foto) sind ebenso betroffen wie die an der Villastrasse, der Dresdner Straße, der Mittelgasse sowie Am Schacht.

Die Garagen hinter EDEKA (Foto) sind ebenso betroffen wie die an der Villastrasse, der Dresdner Straße, der Mittelgasse sowie Am Schacht.

Bild: Müller

Da hat der Amtsvorgänger von Großenhains OB Dr. Sven Mißbach diesem eine "Leiche mit Zündkraft im Rathauskeller" zurückgelassen: Die Vertuschung des Garagenproblems! In der DDR meist selbst errichtet oder für viel Geld - zum Teil sogar noch weit nach der Wende - erworben, waren und sind sie fast schon Teil der Wohnung und scheinbar lebenslang Heimstadt des geliebten Kfz. Diese angenommene Sicherheit sollte sich nach der Wende ändern, denn der Grund und Boden gehört nicht den Garagenbesitzern. Dieser ist - laut Stadtratsbeschluss vom vergangenen Jahr - Eigentum der Großenhainer Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft mbH. Schon 1995 trat das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) in Kraft. Das heißt, die Garagen gehören nun dem, dem auch der Grund und Boden gehört. Dies empfinden die Garagenbesitzer als Massenenteignung!

 

Lange Vermeidung schafft viel Unmut

Einer der Betroffenen umriss diesen Zustand mit den Worten: "Die Kommunisten gaben uns Gelegenheit Eigentum zu erwerben und die Kapitalisten nehmen es uns jetzt weg, das ist mafiös…" Obwohl nun die - von den Stadträten geforderte und lange überfällige - Konzeption der GWVB den Aufsichtsratsmitgliedern vorliegt, wurde zu drei sogenannten Anhörungen eingeladen. Dort sollte mit den Noch-Garageneigentümern über die weitere Vorgehensweise beraten werden. Diese brachten, neben mehrfachen Unmutsbezeugungen, unterschiedliche Vorschläge ein, die laut OB Mißbach und GWVB-Geschäftsführer Thomas Schindler in der nächsten Aufsichtsratssitzung der GWVB besprochen werden und Berücksichtigung finden sollen. Da das Konzept den Aufsichtsratsmitgliedern bereits vorliegt, erscheint diese zeitliche Vorgehensweise zumindest ungewöhnlich. Ganz vorn auf der Wunschliste steht die Hoffnung auf eine humane Enteignung. Einige der Vorschläge lauteten deshalb: "Diejenigen, welche ihre Garage behalten wollen, zahlen eine monatliche Miete in Höhe von 25 Euro plus Mehrwertsteuer für die Dauer von fünf Jahren. Danach kann gestaffelt erhöht werden. In diesem Fall verzichten wir auf Entschädigungen bzw. gerichtliche Auseinandersetzungen!", heißt es - und "Wer seine Garage nicht weiter nutzen kann/möchte, bekommt eine Entschädigung." Ein weiterer Vorschlag lautet: "Die angedrohten Kündigungen werden nicht ausgesprochen."

 

Pachtverträge können verlängert werden

"Die Pachtverträge werden durch die GWVB ab 2024 unbefristet verlängert, die Pacht beträgt 200 Euro pro Jahr." Auch dies ist rechtlich möglich. Das bestätigte sogar der Rechtsanwalt der GWVB, Andreas Meier, während der ersten Anhörung Mitte Mai.

Laut dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V. hat das SchuldRAnpG kein "Ablaufdatum". Diese Variante wurde so auch schon in anderen Städten praktiziert. Also könnten die Pachtverträge aus der DDR weiterlaufen. Dieser Variante erteilte OB Mißbach auf der zweiten Zusammenkunft der Garageneigentümer am 23. Mai eine klare Absage, da der damit verbundene buchhalterische Aufwand zu groß sei. Wenn alle den gleichen Pachtvertrag bekommen und das Thema Miete damit hinfällig wird, erscheint auch dies als noch nicht bis zu Ende ausdiskutiert. Bisher ist offensichtlich auch noch nicht über eine Bürgerinitiative oder ein Bürgerbegehren nachgedacht worden. Die Garagennutzer fordern, dass alle Vorschläge, auch die, welche bisher noch nicht in der Konzeption stehen, Beachtung finden.

Zur nächsten Stadtratssitzung wird zu dem Thema weiter beraten. Sie beginnt am Mittwoch, 7. Juni, 18 Uhr, im Großen Saal des Kulturschlosses Großenhain.

 

Weitere Infos auch unter: https://www.vdgn.de/


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