

Die in das Wählerverzeichnis der Stadt Coswig eingetragenen Wahlberechtigten sind in einer Wahlbenachrichtigung über die Eintragung ins Wählerverzeichnis, den konkreten Wahlraum, Wahlbezirk und ihre individuelle Wählerverzeichnisnummer zu benachrichtigen. Dazu sind Informationen zum Wahlschein und zur Briefwahl zu geben, ein entsprechender Antrag ist zur Verfügung zu stellen. Dies passiert im Vorfeld von Wahlen über die Zustellung sogenannter Wahlbenachrichtigungskarten.
In Vorbereitung des Drucks der Wahlbenachrichtigungskarten für die am 9. Juni 2024 stattfindenden Wahl zum Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen kam es zu einer Fehlzuordnung von Hausnummern. Bemerkt wurde dies bei der Zustellung. Um zu gewährleisten, dass allen Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigungskarte zugeht, hat sich die Stadt Coswig entschieden, einen vollumfänglichen Neudruck und eine nochmalige Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten zu veranlassen.
Somit wird einem nicht unerheblichen Teil von Wahlberechtigten eine zweite Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt werden. Dies ist aber unschädlich. Die Wahlbenachrichtigungskarten werden fristgerecht zugehen. Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine mehrfache Ausübung des Wahlrechts ausgeschlossen ist.