Verena Farrar

Neues Krankenhausgesetz mit Chancen?

Landkreis Meißen. Vorstand der Elblandkliniken, Rainer Zugehör, klärt auf
Vorstand der Elblandkliniken, Rainer Zugehör.

Vorstand der Elblandkliniken, Rainer Zugehör.

Bild: Elblandklinikum

Das neue Krankenhausgesetz, wie es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ins Gespräch gebracht hat, könnte eine bessere Qualität der Krankenhäuser und eine patientengerechte Versorgung bedeuten. Unter anderem will der Bund über die Krankenkassen weniger Geld pro behandelten Fall zahlen und dafür mehr für Fixkosten wie Personal und Technik. Doch wie so oft sitzt auch hier der Teufel im Detail.

 

Auch für die Elblandkliniken im Landkreis Meißen brächten diese Änderung neue Voraussetzungen. Mit Kliniken in Riesa, Radebeul und Meißen, einer Reha-Klinik in Großenhain und zahlreichen MVZ-Angeboten ist der Klinikverbund in der Region breit aufgestellt. Doch was würde das neue Gesetz genau für unsere Elblandkliniken im Landkreis Meißen bedeuten: »Grundsätzlich ist eine Abkehr von der reinen Fallpauschalen-Finanzierung zu begrüßen«, erklärt Klinik-Vorstand Rainer Zugehör auf Anfrage. Allerdings komme es hier sehr stark auf die genaue Ausgestaltung beispielsweise der Vorhaltepauschalen an. Hier solle über den Sommer ein neuer Gesetzesentwurf erarbeitet werden. Im Anschluss sei eine bessere Einschätzung der tatsächlichen Auswirkungen möglich. Dies hänge dann aber auch von der exakten Ausgestaltung in den jeweiligen Bundesländern ab.

 

»Aktuell ist die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Deutschland sehr herausfordernd. Sollten sich die Rahmenbedingungen nicht sehr bald zum positiven ändern, stehen auch die Elblandkliniken vor sehr schwierigen wirtschaftlichen Aufgaben. Die Bundespolitik lässt die Kliniken hier weitestgehend alleine. Auf der einen Seite werden unsere Preise politisch festgelegt und auf der anderen Seite wird uns hierbei der Inflations- und Tarifausgleich vorenthalten. Das ist nicht redlich! Die Kosten-Erlöse-Schere öffnet sich so immer weiter zu Ungunsten der Kliniken. Auch die geplanten Vorhaltepauschalen werden dieses Problem nicht lösen können. Zudem würde ein solches Gesetz mehrere Jahre brauchen, um überhaupt eine Wirkung entfalten zu können. Die aktuell prekär wirtschaftliche Situation kann so nicht gelöst werden. Notwendig sind schnelle Hilfen für die Kliniken in Deutschland. Insofern muss festgehalten werden, dass die aktuelle Gesetzesvorlage kurzfristig keine Hilfe ist und die mittelfristigen Auswirkungen erst nach Vorlage des tatsächlichen Gesetzestextes eingeschätzt werden können«, erklärt Rainer Zugehör, Vorstandes der Elblandkliniken.

www.elblandkiniken.de

 


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