Verena Farrar

Landratsamt Meißen beschränkt jetzt auch die Wasserentnahmen

Landkreis Meißen. Aus oberirdischen Gewässern darf derzeit kein Wasser zu Bewässerungszwecken entnommen werden. Diese Regelung gilt bis Ende Oktober oder bis zu deren Widerruf.
Der Wasserstand der Elbe sinkt auch im Landkreis Meißen. Jetzt wird die Wasserentnahme per Allgemeinverfügung beschränkt.

Der Wasserstand der Elbe sinkt auch im Landkreis Meißen. Jetzt wird die Wasserentnahme per Allgemeinverfügung beschränkt.

Bild: Landratsamt Meißen

Aufgrund der seit Wochen andauernden trockenen Witterung, teilweise mit erheblich warmem Wind, ist die Wasserführung in den Gewässern im Landkreis Meißen sehr niedrig. Daher muss erneut die Entnahme von Wasser zu Bewässerungszwecken aus oberirdischen Gewässern auch im Landkreis Meißen beschränkt werden. Dies war bereits in den vergangenen Jahren immer mal wieder der Fall.

 

Das Landratsamt Meißen erlässt daher eine »Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen zur Beschränkung der Wasserentnahme« mit folgenden Einzelheiten:

 

Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse und Seen) mittels Pumpenvorrichtungen wird untersagt. Sämtliche Anlagen, die zur technischen oder mechanischen Wasserentnahme geeignet sind (Pumpen oder Schläuche), sind aus den Gewässern und den Uferbereichen sofort zu entfernen.

Die Untersagung per dieser Allgemeinverfügung gilt auch für den Fall, dass eine beantragte wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme durch die zuständige Wasserbehörde zuvor erteilt wurde.

Die sofortige Vollziehung der Ziffern 1 und 2 wird angeordnet.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt automatisch bis einschließlich 31. Oktober, wenn sie nicht vom Landratsamt Meißen vorher widerrufen wird.

Die »Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern« kann unter folgendem Link auf der Website des Landkreises Meißen nachgelesen werden:

www.kreis-meissen.de/Aktuelles/Bekanntmachungen 


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