

In der letzten Sitzung dieses Jahres hat der Großenhainer Stadtrat den Bebauungsplan für das »Industriegebiet Großenhain Nord« einstimmig beschlossen.
Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt für das Areal vollzogen sowie ein laufendes Satzungsverfahren zu Ende gebracht. Die Bauleitplanung dient der Entwicklung des im Eigentum des Freistaates Sachsen befindlichen Areals zu einem großflächigen Gewerbe- und Industriegebiet. Damit sollen auch das seit mehreren Jahren laufende Bebauungsplanverfahren zum Abschluss gebracht und so die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für eine industrielle Großansiedlung geschaffen werden: »Wir mussten schon drei Interessenten absagen, da die Voraussetzungen für eine Ansiedlung nicht optimal vorhanden waren«, informiert Oberbürgermeister Dr. Sven Mißbach.
Um den Großinvestoren nun bestmögliche Bedingungen in kürzester Zeit bieten zu können, wurde dieser Beschluss gefasst. Zuvor hatte sich der Oberbürgermeister der Unterstützung durch den Freistaat versichert. Dieser, die Stadt Großenhain und der Landkreis Meißen unterzeichneten kürzlich in der Sächsischen Staatskanzlei eine Absichtserklärung. Dieser ergänzt einen im November zwischen dem Freistaat und Großenhain abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag zur Erschließung des Bebauungsplangebietes. Großenhains OB geht dazu ins Detail: »Vor Beschluss des Bebauungsplanes haben wir darauf hingearbeitet, dass ein Städtebaulicher Vertrag sowie die Absichtserklärung erarbeitet und unterzeichnet werden. Mit dem »Letter of Intent« unterstreichen die Beteiligten den Willen, gemeinsam alle Anstrengungen zu unternehmen, die Stadt bei den erforderlichen infrastrukturellen Herausforderungen zu unterstützen, die eine Großansiedlung nach sich zieht. Der »Letter of Intent« ist ein klares Bekenntnis des Freistaates zur Fläche, zur Unterstützung für Großenhain und eine Sicherheit für den Stadtrat, der nun die weitreichendste kommunalpolitische Entscheidung seiner Wahlperiode getroffen hat.
Da die Wogen zu Beginn dieses Generationenprojektes 2013 auch bezüglich des Flugbetriebes auf dem Verkehrslandeplatz sehr hochschlugen, informiert Dr. Sven Mißbach auf Nachfrage, dass die Absichtserklärung keinerlei Auswirkungen auf den Flugbetrieb habe. Er versichert: »Erst wenn ein Investor die Fläche kauft, wird der Flugbetrieb eingestellt.«
Erwartungen, dass nach einer erfolgten Ansiedlung weiter geflogen werde, bremst der OB: »Pläne für eine Verlegung der Landebahn bestehen nicht. Sollte ein Investor diese oder eine Graslandebahn benötigen, wäre dies prinzipiell möglich. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch eher gering.«
Das Stadtoberhaupt schätzt aber weiter ein, dass motorsportliche Veranstaltungen sowie Flugschauen weiterhin möglich sind, solange der Betreiber die Durchführung dieser gestattet, die entsprechenden Genehmigungen, beispielsweise für Luftfahrtveranstaltungen vorliegen und kein Investor die Fläche gekauft hat. Im Mai soll eine Flugschau statt finden.