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Wolfsrisse in Krappe: Entnahme abgesagt

Krappe. Im Januar war nach zahlreichen Rissen im Raum Löbau die Entnahme eines Wolfes genehmigt worden. Nun rudert das Landesamt zurück. Der Abschuss ist erstmal vom Tisch.

Im Wildgehege in Krappe wurden in den vergangenen Monaten über 30 Tiere gerissen.  Foto: Unsplash

Im Wildgehege in Krappe wurden in den vergangenen Monaten über 30 Tiere gerissen. Foto: Unsplash

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Die beim Umweltlandesamt (LfULG) angesiedelte Fachstelle Wolf hat ihre Einschätzung zum Fall des mehrfach von Wölfen heimgesuchten Wildgatters in Krappe bei Löbau geändert. Dort sind in den vergangenen Monaten 30 Tiere gerissen worden, die letzten beiden Fälle datieren vom 14. und 23. Februar. Im Januar war die Fachstelle zu der Einschätzung gelangt, dass alle Bedingungen für eine Entnahme des Wolfes erfüllt sind. Die Sächsische Wolfsmanagementverordnung setzt hier enge Regeln. Jetzt aber rudert man zurück. Eine interne Revision habe eine Schwachstelle nachgewiesen, „an der der Zaun leicht nach außen geneigt war und die Zaunhöhe nur bei 160 bis 170 Zentimetern lag“. Gefordert sind durchgehend 180 Zentimeter.

 

Die entsprechende Schwachstelle im Zaun war schon früher entdeckt worden, wie das Landesamt mitteilt. »Der Tierhalter wurde darauf hingewiesen, dass diese Schadstelle ausgebessert werden muss“, so das LfULG. Da der Wolf aber auch an anderen Stellen über den Zaun kletterte, die der geforderten Höhe entsprachen und der Zaun nicht bei jedem Wolfsriss auf kompletter Länge geprüft wird, wurde der zumutbare Schutz zunächst bestätigt.

 

Dass man hier jetzt nochmal geprüft und seine Einschätzung geändert hat, dürfte damit zu tun haben, dass ein Umweltverband gegen die Entnahmeentscheidung vorging. Der Landesverband Sachsen des BUND hat einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht. Dadurch wurde die Tötung des Wolfes ausgesetzt. Der BUND begründet das damit, dass man beim Landratsamt Akteneinsicht beantragt hat, nachdem man im Januar aus den Medien erfuhr, dass ein Wolf geschossen werden soll. Diese Akteneinsicht wurde aber verwehrt. »Dabei ist sich das Amt für keine noch so seltsame Begründung zu schade – so bestreitet es unter anderem den seit mehreren Jahrzehnten bestehenden Status des BUND Sachsen als anerkannte Umweltvereinigung«, teilt der BUND mit.

 

Der Vorsitzende des BUND Sachsen, Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, kommentiert: »Mit der Pressemitteilung des LfULG hat sich für uns bestätigt, dass der Landkreis Görlitz die Tötung eines Wolfes nicht genehmigen darf und stattdessen der Herdenschutz zu verstärken ist.« Der Vorgang sei ein weiteres Beispiel für die seit langem bekannte, oft unhaltbare Praxis sächsischer Behörden im Umgang mit Informations- und Beteiligungsrechten von Bürgern und Umweltverbänden. »Ohne umfassende Behörden-Transparenz lässt sich der gesellschaftliche Konflikt zwischen dem Artenschutz für den Wolf und der ebenfalls nötigen Freiland-Tierhaltung nicht befrieden.«

 

»Situation nicht nachvollziehbar«

 

Nun ist die Entnahme also ausgesetzt. Erst wenn der Zaun an allen Stellen auf mindestens 1,80 Meter gebracht wurde, könnte das Verfahren von neuem beginnen. Landrat Dr. Stephan Meyer reagierte mit Unverständnis auf die Entscheidung: »Die jetzige Situation ist angesichts der erneuten Wolfsrisse von zwei Dammwildkälbern in der vergangenen Woche nicht mehr nachvollziehbar und weder gegenüber dem Tierhalter noch der Bevölkerung und den für die Umsetzung zur Verfügung stehenden Jägern vermittelbar.« Er bleibe bei seiner Kritik, dass die jetzige Wolfsmanagementverordnung in der Praxis untauglich ist und die Konflikte mit dem Wolf eher verschärft. »Im konkreten Fall erwarte ich eine kritische Selbstreflexion der Fachstelle Wolf und eine Entschuldigung gegenüber dem Tierhalter, da davon auszugehen ist, dass auch nach erweiterten Schutzmaßnahmen erneute Übergriffe erfolgen werden.«

 

Tatsächlich darf bezweifelt werden, dass ein Wolf, der einen 1,60 oder 1,70 Meter hohen Zaun überklettert, bei 1,80 Metern plötzlich haltmacht. Tierhalter hatten in Gesprächen mit dem WochenKurier darüber geklagt, dass bei den Rissgutachten oft so lange und penibel gesucht wird, bis irgendwo eine Stelle entdeckt wird, bei der ein paar Zentimeter fehlen. Am Gehege in Krappe wurde nachträglich ein Untergrabschutz angebracht, dazu musste gegraben werden. Wenn sich der Boden nicht an jeder Stelle wieder vollständig gesetzt hat, könnte das die fehlenden Zentimeter Zaunhöhe an der einen Stelle erklären, meint Eigentümer Ralf Nahrstedt. »Aber der Wolf ist an mehreren Stellen über den Zaun geklettert. Er kommt auch über einen Zwei-Meter-Zaun. Sich jetzt auf diesen willkürlich festgelegten Wert von 1,80 Meter zu versteifen, löst das Problem nicht.«

 

Der Landrat sieht dringenden Handlungsbedarf seitens des Sächsischen Ministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, um einen rechtssicheren Abschuss zu ermöglichen. »Als Landrat bin ich auf diese Rechtssicherheit angewiesen und kann nur handeln, wenn diese gegeben ist«, so Meyer. Er halte mit Blick auf die Bestandsentwicklung darüber hinaus eine Regulierung des Wolfsbestandes über das Jagdrecht für erforderlich, wie dies in anderen europäischen Ländern praktiziert werde. »Der Wolf hat durchaus seinen Platz in unserer Kulturlandschaft. Ich setze mich aber dafür ein, die berechtigten Interessen im Hinblick auf andere Wildtierarten und die Tierhaltung auszugleichen und den Wolfsbestand zu regulieren.« Bevor die Entscheidung zur Entnahme geändert wurde, hatte der Kreis mit einem anderen Problem zu kämpfen. Es fand sich kein Jäger, der den Job übernehmen wollte.


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