

In dieser Partnerschaft trägt die MGO die Verantwortung als Betreiber der Gästekarte, während der ZVON die Rolle des Verkehrsverbunds für den öffentlichen Nahverkehr einnimmt. »Damit ist der nächste Meilenstein geschafft!«, freut sich Olaf Franke, Geschäftsführer der MGO. »Wir sind begeistert, zusammen mit dem ZVON eine Gästekarte einzuführen, die nicht nur die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs erleichtert, sondern auch zahlreiche Vorteile für unsere Besucher bietet.«
Ein herausragendes Merkmal der Gästekarte ist die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im ZVON-Gebiet der Region Oberlausitz-Niederschlesien.
Ab dem 1. Mai 2025 akzeptieren die Verkehrsunternehmen im ZVON die Gästekarte Oberlausitz gemäß dessen Beförderungs- und Tarifbedingungen. Dazu gehören auch die Angebote der Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft mbH (SOEG), der Zittauer Schmalspurbahn, bei der ein einmaliger Historik-Beitrag von 10 Euro (normal) bzw. 5 Euro (ermäßigt) pro Tag und Person zu entrichten ist.
Die Karte startet offiziell am 1. Mai 2025 und kommt zunächst den Besuchern von Zittau, Großschönau-Waltersdorf, Kurort Jonsdorf und Olbersdorf zugute. Bis zum Start wird nun aktiv nach weiteren Partnern gesucht, die attraktive Leistungen in die Gästekarte integrieren möchten. Besonders im Fokus stehen dabei Betriebe mit ihren Angeboten aus der Region Naturpark Zittauer Gebirge. Die teilnehmenden Partner werden dabei eng vor Ort durch die Tourismuszentrum Naturpark Zittauer Gebirge GmbH betreut, die von der MGO dafür beauftragt wird.
Nach der erfolgreichen Etablierung in der Modellregion ist vorgesehen, die Gästekarte Oberlausitz auch in weiteren Städten und Gemeinden der Oberlausitz einzuführen.
Ein Gewinn für Besucher, Betriebe und Kommunen
Die Gästekarte bietet den Gästen der Region Zittauer Gebirge sowie den lokalen Betrieben eine Vielzahl von Vorteilen. Die Finanzierung der Karte erfolgt durch die Gäste selbst, indem sie die Kurtaxe bzw. Gästetaxe entrichten. Voraussetzung für die Implementierung ist eine verabschiedete Satzung zur Erhebung der Gästetaxe, die von jeder teilnehmenden Kommune benötigt wird.
Beherbergungsbetriebe und Gastronomieunternehmen können von zusätzlichen Einnahmen profitieren. Besonders gefragt sind Geheimtipps und besondere Empfehlungen, die die Zufriedenheit der Gäste erhöhen. Auch Freizeitbetriebe verzeichnen durch die Gästekarte eine Verbesserung ihrer Einnahmesituation und eine gesteigerte Auslastung.
Für die Kommunen ergeben sich ebenfalls positive wirtschaftliche Effekte. Insbesondere die erhöhten Einnahmen aus einer gesteigerten Meldeehrlichkeit sowie die gewonnenen Daten zur Optimierung der Angebotsentwicklung sind von großer Bedeutung. Erfahrungen zeigen, dass die gemeldeten Ankünfte und damit die Einnahmen aus der Gästetaxe nach Einführung der Karte um durchschnittlich fünf bis zehn Prozent ansteigen.