

Der Landkreis ist seit Mitte November darüber informiert, dass bis Jahresende noch 670 weitere Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen sind. Seitdem sucht der Landkreis kurzfristig zu beziehende zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten und ist dabei auf das benannte ehemalige Zollhaus in Zittau aufmerksam geworden. Am 27. November erhielten die zuständigen Stellen im Landratsamt alle Informationen zum Gebäude und entschieden sich nach kurzfristiger Besichtigung dafür, das Gebäude anzumieten. Wie das Landratsamt weiter mitteilt, erhielt Zittaus Oberbürgermeister Thomas Zenker am 30. November die Information über die geplante Nutzung durch die Leiterin des Ordnungsamtes des Landkreises, Dr. Elke Glowna. „Wir bitten um Verständnis für diese kurzfristig notwendig gewordene Interimslösung. Sie ist erforderlich, um den Flüchtlingen auch weiterhin eine menschenwürdige Unterkunft bieten zu können", begründet Elke Glowna. Oberbürgermeister Thomas Zenker nimmt die Tatsache der zusätzlichen Unterbringung weiterer Flüchtlinge zur Kenntnis, äußert jedoch auch deutliche Kritik: „Es ist mir nach wie vor sehr bewusst, dass den ankommenden Menschen geholfen werden muss“, so Thomas Zenker. „Jedoch wären wir in die Entscheidung über ein weiteres Heim gern eingebunden gewesen, um nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit unserer Arbeit gegenüber der Bevölkerung zu wahren. Es ist sehr ärgerlich, dass sich der Landkreis hier nicht an unsere Vereinbarung halten konnte.“ Ordnungsamtsleiterin Elke Glowna hält die Kritik für berechtigt, gibt diese jedoch unmissverständlich an den Freistaat Sachsen weiter: „Wir sind nicht glücklich, dass wir unsere getroffenen Absprachen mit der Stadt Zittau hier nicht einhalten können. Die Verteilpolitik des Freistaates, die Menschen erst kurz vor Weihnachten aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in Größenordnungen auf die Landkreise zu verteilen, zwingt uns zu diesem Handeln.“ Nun sind weitere Vor-Ort-Termine mit den zuständigen Ämtern wie Bauaufsicht und Feuerwehr der Stadt Zittau in Vorbereitung. Der Nutzungsbeginn für das Gebäude wird voraussichtlich der 17. Dezember sein. Um diesen Termin in der Adventszeit absichern zu können, wird parallel dazu die Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft ausgeschrieben.