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Mädchenflohmarkt meldet Insolvenz an: Was Betroffene jetzt tun können

Region. Die Online-Plattform "Mädchenflohmarkt" hat Insolvenz angemeldet. Was Verbraucher jetzt tun und was sie lassen sollten.

Auf www.maedchenflohmarkt.de kann man gebrauchte Kleidung und Accessoires kaufen und verkaufen.

Auf www.maedchenflohmarkt.de kann man gebrauchte Kleidung und Accessoires kaufen und verkaufen.

Bild: Screenshot Website

Die Mädchenflohmarkt GmbH hat Insolvenz angemeldet. Die Firme betreibt die gleichnamige Online-Plattform, auf der Kunden gebrauchte Kleidung und Accessoires kaufen und verkaufen können. Das funktioniert so, dass die Käufer den Kaufpreis zunächst dem Plattformanbieter zahlen, der das Geld dann abzüglich einer Provision an den Verkäufer weitergibt.

 

»Verbraucher und Verbraucherinnen sollten prüfen, ob sie noch Ansprüche gegenüber dem Unternehmen haben«, rät Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. Solange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet wurde, sollten Betroffene ihre Forderungen schnellstmöglich beim vorläufigen Insolvenzverwalter geltend machen. Denn: »Nach der Verfahrenseröffnung, können die Forderungen nur noch beim Insolvenzverwalter schriftlich zur Tabelle angemeldet werden. Allerdings ist bei einer Insolvenz im Regelfall nicht genug Geld vorhanden, um alle Forderungen zu begleichen.« Im Regelfall gibt’s dann nur noch einen Bruchteil der eigentlichen Forderungen zurück. Wichtig ist, dass alle Verträge, Rechnungen und sonstige Belege aufbewahrt werden, um mögliche Ansprüche nachweisen zu können.

 

»Hat man selbst noch eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmen, entfällt diese nicht durch die Insolvenz«, informiert Saupe. Erhaltene Ware muss also stets bezahlt werden. »Mit insolventen Unternehmen sollte man möglichst keine Vorkasse vereinbaren.«


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