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Landkreis Görlitz verschärft die Regeln

Nachdem Ministerpräsident Michael Kretschmer für Sachsen bereits den harten Lockdown ab Montag angekündigt hatte, hat auch der Landkreis Görlitz seine Corona-Regeln nochmals verschärft.
Die Maskenpflicht galt bisher nur auf ausgewählten Straßen und Plätzen, Schilder wiesen darauf hin. Jetzt gilt sie im gesamten öffentlichen Raum. Foto: Keil

Die Maskenpflicht galt bisher nur auf ausgewählten Straßen und Plätzen, Schilder wiesen darauf hin. Jetzt gilt sie im gesamten öffentlichen Raum. Foto: Keil

Am Dienstag meldete der Landkreis wieder 246 Neuinfektionen.  Bei 230 Erwachsenen und 16 Kindern war das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen worden. Damit waren Stand 8. Dezember 3287 Menschen im Kreis infiziert, 234 liegen im Krankenhaus, 31 davon auf der Intensivstation. Das ist Höchststand seit Beginn der Pandemie. 176 Menschen sind im Landkreis bisher im Zusammenhang mit einer Erkrankung verstorben. Diese Zahlen und die damit verbundene immer größer werdende Belastung in den Krankenhäusern und Pflegeheimen sind es, die den Landkreis dazu veranlasst haben, eine neue Allgemeinverfügung zu erlassen, die ab 10. Dezember, 0 Uhr, gilt. Heißt: Alles, was der Freistaat in seiner neuen Corona-Schutzverordnung erlässt, gilt auch im Landkreis Görlitz. Dieser hat aber schon vorab eigene verschärfende Maßnahmen angeordnet. Ziel ist es, mit den Maßnahmen das Infektionsgeschehen zu bremsen und so die Lage im Gesundheitswesen zu entspannen.  Das geschieht auch im Hinblick auf die für Weihnachten geplanten Lockerungen mit Treffen von zehn Familienmitgliedern plus Kindern. Aktuell sind treffen mit maximal fünf Personen des eigenen und eines weiteren Hausstands erlaubt (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt). Sachsen wird die Regeln ab Montag verschärfen, unter anderem Kitas und Schulen schließen. Auch Geschäfte sollen, so sie nicht für die Grundversorgung nötig sind, geschlossen werden. »Etwas, was uns Ministerpräsidenten schon seit geraumer Zeit umtreibt, ist der Befund, dass die Situation jetzt im Herbst viel dramatischer, viel ernster ist, das Virus eine viel stärkere Kraft hat als im Frühjahr, aber die Menschen die Situation bei weitem nicht so ernst nehmen«, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer am Dienstag.  Die Situation in den Krankenhäusern sei nicht nur angespannt, sie sei an vielen Orten extrem gefährlich, weil ein großer Teil der Betten durch Covid-19-Patienten belegt ist. Er höre immer wieder die Aussage, dass die Covid-Patienten ja nur 25 bis 30 Prozent der Patienten in den Krankenhäusern ausmachen, so der Ministerpräsident. „Aber diese 30 Prozent waren im vergangenen Jahr nicht da und trotzdem waren die Krankenhäuser gut ausgelastet“, so Kretschmer. Folgende Regelungen des Landkreises gelten ab 10. Dezember:

  • ein Verbot zur Abgabe und zum Konsum von Alkoholika und alkoholhaltigen Getränken im gesamten öffentlichen Raum
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung im gesamten öffentlichen Raum
  • die Untersagung des Betriebs von Einrichtungen der Erwachsenenbildung mit Ausnahme von Online-Angeboten
  • Beschränkung von Versammlungen auf höchstens 25 Teilnehmer und einer Zeitdauer von maximal 60 Minuten
  • Ausgangsbeschränkungen, wenn dafür keine triftigen Gründe vorliegen - triftige Gründe sind beispielsweise Arbeit, der Gang zum Einkauf und zum Arzt, Behördengänge, Besuche bei Ehe- und Lebenspartnern sowie Lebensgemeinschaften und von hilfsbedürftigen Menschen und Kranken. Die Besuche sind allerdings auf den Landkreis und die angrenzenden Kreise beschränkt (Bei der notwendigen Unterstützung hilfsbedürftiger Angehöriger gilt die regionale Begrenzung nicht), erlaubt ist auch Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern zur eigenen Wohnung
  • Zwischen 22 und 6 Uhr gilt eine Ausgangssperre – auch hier gelten Ausnahmen: Arbeit, Inanspruchnahme medizinischer Versorgung, und vom 24. Dezember bis 26. Dezember 2020 die Teilnahme an einem Gottesdienst
  • Besuche in Pflegeeinrichtungen sind nur noch mit einem negativen Corona-Schnelltest möglich, weiterhin gilt pro Bewohner nur ein Besucher pro Tag
  • in Kirchen dürfen keine Speisen und Getränke ausgegeben werden, Singen und musikalische Begleitung mit Blasinstrumenten ist untersagt, ein Kirchenchor ist bei Einhaltung eines Abstands von vier Metern erlaubt
  • den Kitas empfiehlt der Kreis, bereits ab 10. Dezember nur noch den Notbetrieb für Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, anordnen kann der Landkreis das aber nicht, weswegen der Notbetrieb erst mit der neuen Verordnung des Freistaats verbindlich wird


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