Mit dem rechtsextremen „Schild und Schwert“-Festival und dem Friedensfest als Gegenveranstaltung kommt auf die Polizei am Wochenende in Ostritz wieder ein großer Einsatz zu. Um die Veranstaltungen Abzusichern wurde ein Kontrollbereich angeordnet. Für Fragen gibt es wie schon im April ein Bürgertelefon.
Ergänzend zu den bereits angekündigten Personen- und Fahrzeugkontrollen der Polizei am kommenden Wochenende im Stadtgebiet von Ostritz sowie der näheren Umgebung hat das Sächsische Innenministerium einen Kontrollbereich für Teile des Stadtgebietes von Ostritz angeordnet.
Dazu Kriminaldirektor Klaus Hecht, Gesamtleitender des Polizeieinsatzes: „Die Einrichtung des Kontrollbereiches gibt den handelnden Beamten zusätzliche Rechtssicherheit und Befugnisse. Durch die Kontrollen im Stadtgebiet wollen wir insbesondere das Mitführen von Waffen und anderer Gegenstände unterbinden, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet sind.“
Diese Maßnahme gilt für den Zeitraum von Freitag, 2. November, ab 12 Uhr, bis Sonntag, 4. November, um 18 Uhr und fußt auf Paragraph 19 Absatz 1 Nummer 6 des sächsischen Polizeigesetzes.
Der Kontrollbereich wird von folgenden Straßen umschlossen:
- im Norden begrenzt durch die Walther-Rathenau-Straße und dessen gedachte Verlängerung in östlicher Richtung zum Grenzfluss Neiße
- und Osten begrenzt durch den Verlauf des Grenzflusses Neiße, einschließlich der parallel verlaufenden Bahnhofstraße und dem Juteweg
- im Süden begrenzt durch die Kirchstraße, der Spantigstraße und dem Juteweg
- im Westen begrenzt durch die Bundesstraße 99 sowie der ab Einmündung Bernstädter Straße parallel dazu verlaufenden Lessingstraße in südliche Richtung bis zur Kirchstraße, einschließlich des Siedlungsgebietes Am Hutberg
Die genannten Begrenzungen des Kontrollbereichs schließen die beiderseitigen Gehwege und Fahrbahnbegrenzungen sowie den Uferbereich der Neiße und die Wasserfläche, soweit sie auf deutschem Hoheitsgebiet liegt, mit ein.
Verkehrseinschränkungen
Für die Innenstadt von Ostritz östlich der Bundesstraße 99 besteht von Donnerstag, 1. November, ab den Abendstunden ein vollständiges Befahr-, Halte- und Parkverbot. Die Zufahrten zu diesem Bereich werden abgesperrt. Um die Rettungswege freihalten zu können, werden widerrechtlich oder behindernd abgestellte Fahrzeuge kostenpflichtig umgesetzt oder abgeschleppt.
Die individuelle Anreise mit dem Auto nach Ostritz über die Bundesstraße 99 von Görlitz oder Zittau aus sowie über die S 129 von Bernstadt kommend wird möglich sein. Allerdings kann es auf den Zufahrtstraßen zu Behinderungen kommen. Die Polizei wird an verschiedenen Punkten Kontrollen durchführen.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sind im Stadtgebiet von Ostritz öffentliche Parkflächen nur eingeschränkt verfügbar. Für Besucher des Friedensfestes wird die Stadt Ostritz Parkflächen ausschildern. Für Anwohner hat die Kommune im Süden der Stadt zudem separate Parkflächen ausgewiesen.
Durchreisenden empfiehlt die Polizei, das Stadtgebiet von Ostritz und die B 99 am kommenden Wochenende weiträumig zu umfahren, beispielsweise über Bernstadt und Großhennersdorf sowie Löbau und der B 178.
Bürgertelefon ab sofort geschaltet
Für Fragen von Anwohnern oder Gästen der Stadt Ostritz zum anstehenden Versammlungs- und Veranstaltungsgeschehen am kommenden Wochenende hat die Polizei ab sofort ein Bürgertelefon geschaltet. Die Rufnummer lautet
03581/468 5555
Das Bürgertelefon ist am Freitag und Samstag jeweils von 8 Uhr bis spät in den Abend hinein sowie Sonntag von 8 bis gegen 16 Uhr besetzt.