Die städtischen Kindertageseinrichtungen in Löbau werden ab dem 1. Dezember 2020 erneut im eingeschränkten Regelbetrieb arbeiten. Richtlinie hierfür sind die Vorgaben des Freistaates Sachsen. Demnach werden feste Gruppen mit festen Erziehern in fest zugeordneten Räumen gebildet. Gemeinschaftsräume, Wasch- und Garderobenräume sowie das Außengelände werden nach Gruppen getrennt, bzw. zeitversetzt genutzt.
Das bedeuten die Festlegungen für Eltern:
Betreuung
- Das Jahr 2020 ist für alle Eltern nervenzehrend gewesen, Kinder mussten oft in der eigenen Häuslichkeit betreut werden. Um das Infektionsgeschehen so gering wie möglich zu halten bittet die Stadtverwaltung Löbau alle Eltern erneut darum, ihr Kind bzw. ihre Kinder, wenn möglich zu Hause zu betreuen.
Öffnungszeiten
- Die Betreuung im Hort wird nach der Schulzeit bis 16.00 Uhr angeboten.
- Der Krippen- und Kindergartenbereich ist von 6.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.
- Die Spätbetreuung (16.00 bis 17.00 Uhr) kann aus personellen und organisatorischen Gründen nicht angeboten werden.
- Außerdem wird sich die Stadtverwaltung Löbau an den sachsenweiten Schulschließungen über Weihnachten und den Jahreswechsel orientieren sowie halten. Um eine möglichst lange Öffnungszeit (6.00 bis 16.00 Uhr) anbieten zu können, sind alle MitarbeiterInnen einer erhöhten Belastung ausgesetzt. Daher werden die Kindertageseinrichtungen ab dem 21. Dezember 2020 geschlossen und ab dem 4. Januar 2021 wieder geöffnet. Dabei besteht die Hoffnung, dass zwei Wochen Schließzeit Entspannung in die aktuelle Lage bringen.
Bring- und Abholzeiten
- Für den Krippen- und Kindergartenbereich werden folgende Zeiten festgelegt:
6.00 bis 8.00 Uhr (Bringezeit)
14.00 bis 16.00 Uhr (Abholzeit)
Eltern und Kinder werden darum gebeten, sich - insbesondere morgens - auf Wartezeiten einzustellen.
Übergabe Kind
- Es werden je Gruppe|Etage unterschiedliche Ein- und Ausgänge ausgewiesen. Hinweise sind mit der Bitte um Beachtung vor Ort einsehbar.
- Die Übergabe der Kinder erfolgt in festen Übergabezonen. Außerhalb dieser dürfen sich Eltern nicht in der Kita bewegen. Ausnahmen gelten nur für Eingewöhnungen.
- Bei der Übergabe ist durch die Eltern täglich schriftlich durch zu bestätigen, dass sie selbst; ihr Kind und ihr gesamter Hausstand keine Anzeichen der Krankheit COVID-19 aufzeigen. Das hierfür vom Freistaat Sachsen vorgegebene Formular verbleibt in der Einrichtung. Eltern werden darum gebeten, zur Unterschriftsleistung einen eigenen Stift mitzubringen.
- Beim Betreten des Kitagrundstücks und der Übergabezone müssen Eltern eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Kinder sind hiervon befreit.
Gruppenzusammensetzung
- Die Kinder werden grundsätzlich in den bekannten Gruppen, einschließlich der bisherigen, den Kindern vertrauten Erziehern betreut. Zur gegenseitigen Vertretung der Erzieher erfolgt die Betreuung gemeinsam mit der bisherigen direkt benachbarten Gruppe. Im Hort erfolgt die Betreuung klassenstufenweise.
Elternbeitrag
- Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Zahlung von Elternbeiträgen.
Für weitere Informationen stehen die Einrichtungsleiter gern zur Verfügung. Die Stadtverwaltung Löbau bittet um Verständnis und wünscht allen Eltern und Kindern eine schöne und vor allem gesunde Vorweihnachtszeit.