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Fahrplanänderung im Kreis Görlitz: Fährt mein Bus früher?

Görlitz. Im Landkreis Görlitz ändern sich zum Schulstart am 21. August die Fahrpläne im ÖPNV. Das Hauptaugenmerk lag bei den neuen Busfahrplänen auf dem Schülerverkehr. Viele Busse werden ab Montag etwas früher fahren.
Zum 21. August ändern sich die Busfahrpläne im Landkreis.

Zum 21. August ändern sich die Busfahrpläne im Landkreis.

Bild: T. Keil

Im Landkreis Görlitz ändern sich zum 21. August die Busfahrpläne. Damit regieren die Kreisverwaltung und die Verkehrsunternehmen auf die Hinweise und Anregungen der Kommunen und insbesondere der Schulen. Man habe dabei nach dem Grundsatz „Lösung vor Takt“ geplant, sagt Dezernent Thomas Rublack.

 

Für die jetzt anstehenden Änderungen hat die Kreisverwaltung gezielt die Schulen im Kreis angefragt, nachdem es zuvor viele Beschwerden über Verschlechterungen im Schülerverkehr gegeben hatte. Insgesamt erhielt das zuständige Amt für Infrastruktur und Mobilität 85 Hinweise, die jetzt in die Fahrplanänderung einfließen.

 

Für Montag bedeutet das: Die Busse auf vielen Linien werden 3 bis 5 Minuten früher abfahren. Wer also am Montag den Bus nehmen will oder ein Kind hat, das mit dem Bus zur Schule fährt, sollte vorab den Fahrplan studieren. Welche Linien betroffen sind, kann man auf der Website des Landkreises und auf den Websites der Verkehrsunternehmen nachlesen.

Omnibusverkehr Oberlausitz (oVo): www.ov-oberlausitz.de/fahrplaene

DB Regio Bus Ost: www.spreeneissebus.de

 

Lieferschwierigkeiten beim Bildungsticket

 

Bei der Auslieferung der Chipkarten für das neue Bildungsticket gibt es aktuell noch Probleme. „Aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei den Herstellern bestehen nach wie vor Verzögerungen bei der Auslieferung der Chipkarten für das Bildungsticket. Aus diesem Grund wird zum Schulstart noch nicht jeder Bildungsticket-Kunde im Landkreis Görlitz eine neue Chipkarte besitzen“, heißt es aus der Kreisverwaltung. Deshalb wird die Gültigkeit der alten Karten verlängert und es gelten übergangsweise Sonderregelungen. Jedes Kind, welches aktuell ein Bildungsticket besitzt oder einen entsprechenden Antrag gestellt hat, wird befördert.

Um die Einschränkungen für alle so gering wie möglich zu halten, sind folgende Hinweise zu beachten:

  • (alte) Chipkarten bleiben gültig, bis alle Kunden eine neue Chipkarte haben
  • bei erstmaligem Antrag für das Bildungsticket und noch keiner Chipkarte reicht der Nachweis der Antragstellung
  • weiterhin gilt jeder nutzbare Nachweis (alte Berechtigungen, bisheriges Ticket / Ausweise, usw.) und auch die Glaubhaftmachung „Bezugsberechtigter“ im Rahmen der Kulanz als Nachweis.

 

Durch Betreiberwechsel müssen alle Bildungstickets neu beantragt werden. Aktuell sind laut Kreisverwaltung circa 900 Anträge noch nicht gestellt worden. Eltern sollten dies schnellstmöglich bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen tun.

 

 


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