In Zukunft sollen Ausflugsschiffe über den Bärwalder See schippern. Die Gemeinde Boxberg sucht dafür aktuell einen passenden Dienstleister. Die Umweltschutzzone, die im Februar noch für einigen Wirbel gesorgt hatte, ist inzwischen vom Tisch.
Wie so oft in der Verwaltungssprache ist der Titel etwas sperrig: Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb einer Fahrgast- bzw. Ausflugsschifffahrt auf dem Bärwalder See. Genau dieses Verfahren läuft aktuell. Das heißt, dass die Gemeinde sich nach einem gewerblichen Dienstleister umsieht, der auf dem See dauerhaft eine Fahrgast- bzw. Ausflugsschifffahrt betreiben kann.
Im Klittener und Boxberger Uferbereich wurden bereits Voraussetzungen für eine erweiterte Schifffahrt geschaffen. Errichtet wurden dort jeweils eine Anlanderampe (Heimathafen Klitten), diverse Anschlüsse zur Elektroenergie- und Trinkwasserversorgung, zur Schmutzwasserentsorgung sowie der Beleuchtung. Zukünftig geplant sind weiterhin eine Anlanderampe im Uferbereich Uhyst und eine Helling-Anlage.
Die Gemeinde kann sich neben Rundfahrten auch einen Linienverkehr vorstellen. Der könne zunächst zwischen den Uferbereichen Boxberg und Klitten (Heimathafen) bzw. später auch Uhyst verkehren. Idealerweise sollten auf dem Schiff auch Fahrräder und Ähnliches transportiert werden können, teilt die Gemeinde mit. Bis Ende Oktober nimmt die Gemeindeverwaltung Angebote entgegen.
Keine Schutzzone in der Seemitte
Im Februar hatte es große Aufregung um die mögliche Fahrgastschifffahrt auf dem Bärwalder See gegeben, weil bekannt wurde, dass die Landesdirektion Sachsen ein Anhörungsverfahren gestartet hatte und eine Umweltschutzzone im See plane (genauer sollte eine bestehende Zone vergrößert werden). Die wiederrum hätte eine Fahrgast- bzw. Ausflugsschifffahrt schwierig, wenn nicht unmöglich gemacht, fürchteten die Gemeinderäte und die Verwaltung. Die Landesdirektion hatte im Rahmen des Verfahrens um eine Stellungnahme gebeten. Die gab die Gemeinde auch ab und machte darin deutlich, dass sie die angedachte Umweltschutzzone ablehne.
Eben diese Zone ist inzwischen vom Tisch. „Nach unseren Informationen ist zumindest die Vergrößerung der Naturschutzfläche in der Mitte des Sees kein Thema mehr“, teilte Roman Krautz, Amtsleiter "Bärwalder See", vergangene Woche mit. Das bestätigte auch die Landesdirektion auf Nachfrage: „Nach Eingang aller im Rahmen der Anhörung eingegangenen Stellungnahmen hat die Landesdirektion Sachsen diese ausgewertet und geprüft. Im Ergebnis der Prüfung hält die LDS an der (größeren) kreisförmigen Schutzzone in der Seemitte (Radius 1.000 Meter) nicht mehr fest. Diese Schutzzone hatte sich aus einem - von der Landesdirektion Sachsen eingeholten - naturschutzfachlichen Gutachten ergeben.“
Nach Sichtung der eingegangenen Stellungnahmen beabsichtigt die LDS jetzt, nur die bestehende und kleinere trapezförmige Schutzzone als nicht schiffbare Wasserfläche festzusetzen. Dies geschehe „im Sinne eines vertretbaren Interessenausgleichs“. Ob dies genügt, wird durch ein naturschutzfachliches Monitoring überprüft. Damit soll sichergestellt werden, dass die Entwicklung der Bestände wertgebender Vogelarten auf dem Bärwalder See, insbesondere des Pracht- und Sterntauchers, weiterhin nicht gefährdet ist. Falls zukünftig gravierende Einbrüche der lokalen Populationen dieser Arten festgestellt würden, wird die zuständige Naturschutzbehörde umfangreichere Schutzmaßnahmen prüfen.