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Wasserski weiterhin auf dem Geierswalder See zulässig

Die Landesdirektion Sachsen hat nach eigenen Angaben der „Wasserskischule Wake & More Geierswalde“ jetzt das Wasserskifahren auf bestimmten Flächen des Geierswalder Sees bis zum 31. Oktober 2021 gestattet.
Foto: fotolia

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Bisher lag dieser Nutzung eine Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bautzen vom 17. April 2015 zugrunde, heißt es. Aufgrund des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 29. Februar 2016 sei nunmehr die Landesdirektion Sachsen zuständig für Ausnahmegestattungen von gefahrgeneigten Nutzungen auf dem Geierswalder See. Nebenbestimmungen Die jetzt erteilte Gestattung sei mit notwendigen Nebenbestimmungen versehen worden. So sei das Wasserskifahren nur im Zeitraum vom 17. April bis 31. Oktober des jeweiligen Kalenderjahres, jeweils von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang erlaubt. Maßgebend für diese Einschränkungen seien unter anderem der zugrunde liegende Nutzungsvertrag zwischen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH und der Gemeinde Elsterheide sowie die einschlägige Wasserskiverordnung. Zudem seien die beiden für Wasserski freigegebenen Flächen – eine im Norden, eine im Süden des Sees – mit weißen Stumpftonnen gegenüber der sonstigen Wasserfläche abzugrenzen. Für die Nutzung der südlichen Wasserfläche sei Sorge zu tragen, dass der Ein- beziehungsweise Ausstieg nur an den dafür zugelassenen Uferbereichen erfolge. Die nördliche Fläche darf von den Wasserskifahrern nur durch Anfahren mit dem Boot und Einsetzen innerhalb der Fläche genutzt werden, heißt es. Aufgrund der Schiffbarkeitserklärung der Landesdirektion Sachsen seien Motorboote (die hier als Zugboote unerlässlich seien) bereits ausdrücklich zugelassen. Hinsichtlich der Nutzung „Wasserski“ könne auf Erfahrungen aus den zurück liegenden Jahren zurückgegriffen werden. Diese würden zeigen, dass die beiden Flächen für eine gefahrlose Ausübung dieses Sports ausreichend groß seien.


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