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So soll die Impfpflicht umgesetzt werden

Landkreis Bautzen. Das Sächsische Sozialministerium gab nun den Leitfaden für die einrichtungsbezogene Impfpflicht bekannt, die der Kreis Bautzen so umsetzen wird. Trotzdem steht Landrat Michael Harig der Realisierung der Impfpflicht kritisch gegenüber.
Landrat Michael Harig setzt die Impfpflicht im Landkreis Bautzen um, ist allerdings kein Freund deren Realisierung.

Landrat Michael Harig setzt die Impfpflicht im Landkreis Bautzen um, ist allerdings kein Freund deren Realisierung.

Bild: Spa

Das Sächsische Sozialministerium hat in Bezug auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht sogenannte Vollzugshinweise an die Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat versendet. Diese Vollzugshinweise sind Leitlinien, um eine einheitliche Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu gewährleisten.
 
Wer ist betroffen?
 
Alle Personen, die unter anderem in Krankenhäusern, Arztpraxen, Tageskliniken, Rettungsdiensten oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, fallen unter die Impfpflicht. Auch Personen, die in der Verwaltung arbeiten und Kontakt zu Patienten haben sowie Berufsschüler müssen sich gegen Covid-19 immunisieren lassen.
 
Wie wird die Impfpflicht durchgesetzt?
 
Beschäftigte müssen den Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder ein Attest, wonach sie aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, bis zum Ablauf des 15. März 2022 in ihren Einrichtungen vorlegen. Geschieht dies nicht, muss die Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens binnen maximal zwei Wochen das Gesundheitsamt informieren. Wer seine Tätigkeit zum 16. März oder später neu antritt, muss dem Arbeitgeber vor Beginn der Tätigkeit einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Das Gesundheitsamt fordert nach Eingang der Meldungen aus den Einrichtungen und Unternehmen Personen ohne ausreichenden Nachweis auf, dies nachzuholen. Dafür ist eine Frist von vier Wochen einzuräumen. Sollten noch zwei Impfungen erforderlich sein, so ist der Nachweis für die erste Impfung bereits innerhalb von vier Wochen zu erbringen. Der Nachweis über die zweite Impfung ist spätestens nach zwei Monaten vorzulegen. Fehlt nur noch eine Impfung zur Grundimmunisierung, ist diese Impfung innerhalb dieser vier Wochen nachzuweisen.Wenn trotz Anforderung kein Nachweis innerhalb der genannten Fristen vorliegt, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Im Einzelfall wird entsprechend abgewogen. Dabei spielt die Versorgungssicherheit eine große Rolle.
 
Wie setzt es der Landkreis Bautzen um?
 
»Die Vollzugshinweise zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht entsprechen unseren Überlegungen. Am 16. März beginnen wir mit der Umsetzung, wofür wir derzeit alles vorbereiten. Im ersten Schritt müssen die Arbeitgeber die Daten von Mitarbeitern an das Gesundheitsamt melden, die keinen Nachweis einer Impfung, Genesung oder medizinischen Kontraindikation vorgelegt haben. Dann folgt im zweiten Schritt ein individuelles Einzelverfahren. Dabei wird der Erhalt der Versorgungssicherheit das oberste Ziel sein«, sagt Landrat Michael Harig.
 
Kritik an der Impfpflicht
 
»Klarstellen möchte ich nochmals, dass im März keine Betretungsverbote durch das Landratsamt Bautzen verhängt werden. Ich gehe davon aus, dass es bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sicherlich Probleme geben wird, da wir von 4.000 bis 5.000 ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen ausgehen«, so Harig. »Die personellen und finanziellen Ressourcen sind dafür schlichtweg nicht vorhanden. Insofern möchte ich keine Kritik an den Vollzugshinweisen üben, sondern an der Impfpflicht, da infrage steht, ob sie uns dem Ziel der Pandemiebewältigung näherbringt.«


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